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Kommentar von René

Mal abgesehen, daß das Elternwahlrecht ohnehin nicht mehr zur Debatte des Bürgerentscheids stand, ist auch dieses Wahlrecht der Eltern kein Garant für korrekte Entscheidungen. Und zudem ist die Forderung nach Elternwahlrecht inkonsequent, wenn man für die vierjährige Grundschule ist und dies damit begründet, daß die Leistungsschwachen die Leistungsstarken ausbremsen. ;)

Auf jeden Fall würde ich einem erfahrenen Pädagogen in der Beziehung mehr sachliche Kompetenz einräumen, als besorgten Eltern, für die der schulische Werdegang der Kinder wichtig für den eigenen Status ist. Wobei primär auch eher die Noten ausschlaggebend sind, als was nun der Lehrer da begutachtet. Ja, es gibt leider auch Lehrer, die auch persönliche Twiste mit einfließen lassen... Beide Seiten haben halt ihre Vor- und Nachteile. Aber ich verstehe nicht, wieso wegen so einem Thema nun einen Aufstand gemacht wird, als würde nächste Woche die Welt untergehen...