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Kommentar von René

Der Autor der Studie widerlegt aber gerade den »gemeinhin bekannten« Fakt der Schutzrechte. Und er bezeiht sich eben nicht nur auf blosen Veröffentlichungszahlen — sondern machte es auch bspw. am Einkommen der Autoren fest. Und eben auch an der Art der Veröffentlichungen.