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Kommentar von karl-heinz vorberg

wenn mich aktuell ein Justizskandal verfolgt, an wen wende ich mich? Habe Nachweis. Ein befangener VRaLG hat sich in einer Sitzung einer Strafkammer gegenüber dem Angeklagten der Nötigung, Körperverletzung und Bedrohung schuldig gemacht. Im Anschluss das sitzungsprotokoll dermaßen verändert, als habe es den Vorgang gar nicht gegeben. Sodann hat er »schützenhilfe« von StA, Nebenklage-Vertreter und Verteidiger erbeten, die alle seine Version bestätigen. Der Nebenklagevertreter sogar schriftlich. Der Angeklagte steht also in dem Moment als Lügner da, der nicht ernst genommen werden kann, unglaubwürdig ist. So der Regelfall, da hier wiurkungsvoll sonst nicht entgegengersetzt werden kann. ALLERDINGS: der Nebenklagevertreter hat den Ablauf des Geschehens zuvor bereits schriftlich einer anderen ermittelnden Behörde genau so mitgeteilt, wie es der Angeklagte im dortigen Prozess in seinem dem Voirgang direkt nachfolgenden Beschwerdeschriftsatzt inhaltlich detailliert schilderte. Der Vorsitzende hat dann über den Beschwerdeschriftsatz des VU deshalb selbst diesen »verbeschieden«, da er inhaltlich falsch war. Wäre er aber richtig gewesen (inhaltlich) was ja nachgewiesen werden kann, nachgewiesen ist, so hätte der VRaLG die Beschwerdeschrift des VU dem Beschwerdegericht zur Entscheidung vorlegen müssen und das Verfahren solange unterbrechen müssen.
Also, an wen melde ich mich hier, denn es handelt sich um "einen handfesten Justizskandal der saarl. Landeshauptstadt der
kurz vor der Presse-Veröffentlichung steht. mfG