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BVV Treptow-Köpenick

Kommentar von René

Vielen Dank, Gunnar, für den Kommentar.

Auch wenn Piraten leider seit 2016 nicht mehr in der Bezirkspolitik vertreten sind (und ich inzwischen auch verzogen bin), interessiert mich noch das, was aus der Zeit entstanden ist – und plane hierzu auch mal wieder eine Fahrt und Erkundung in Berlin. Dabei werde ich mir auch diesen Kreisel anschauen.

Kommentar von Gunnar

Nach dem Umbau ist jetzt ( Anno 2023) der eigentliche Kreisel in Zweirichtungsverkehr nicht schlecht. Das Nadelöhr der S-bahnunterfuehrung ist geblieben und die Radfahrer fahren weiter auf dem Bürgersteig. Heute waren Ordnungshüter vier Ort um die Radfahrer zu belehren/verwarnen. Zwischen die Autos wollen die sich aber verständlicherweise auch nicht zwischendraengeln. Hier wird immernoch ein Radweg gebraucht!!!

Kommentar von René

Hallo HWW, ich bin inzwischen auch nicht mehr Ort, sollte mir aber bei Gelegenheit auch mal anschauen, was daraus geworden ist.

Was ich damals noch interessant fand: Menschen, die in der Anfangszeit dort waren, hatten einen überwiegend positiven Eindruck – häufig waren es Kriegswaisen. Dieses Bild wandelte sich in den 70er Jahren, wo die DDR Kinder aus den Händen der Eltern rissen, oftmals mit politischem Hintergrund. Und das polarisierte damals ein wenig auch die Debatte, was mit den Gebäuden werden soll.

Kommentar von Hans-Werner Walter

Ich habe hier in der Zeit von September1954 bis
Juli 1956 in Haus 1 und Haus 2 verbracht nachdem ich aus Hamburg kommend bei einer Familie die Ferien verbrachte. Nachdem meine Eltern in die DDR kamen, wurde ich wieder entlassen. Es war eine sehr schöne Zeit. Ich freue mich, dass dieses Objekt eine Wertschätzung erhalten hat. Ich bin heute fast 80 Jahre (Dezember 2022) und bin bemüht, mir dieses Objekt noch einmal anzusehen. Walter

Kommentar von Reinhard.Jahnke

Derzeit überprüfe ich diverse Bebauungsplanverfahren in Reinickendorf. Auch hier werden Planreifen erteilt ohne das B-Planverfahren abzuschließen.Ca.50 Pläne sind davon betroffen. Somit werden weder Klagen noch Inzidentkontrollen ermöglicht.
Kennen Sie Urteile darüber?
Gruß R.Jahnke

Kommentar von Dieter Hofmann

Guten Tag, wir wohnen in Niederschöneweide und müssen täglich zur Arbeit nach Moabit (meine Frau) bzw. Schöneberg – ich. Wann immer es geht, neben wir die S-Bahn. Zuweilen muss es aber auch das Auto sein, vor allem, wenn meine Frau pünktlich als Gerichtsdolmetscherin zum Gericht erscheinen muss. Auf die S-Bahn ist ja leider kein Verlass. Schon jetzt ist es nur erschwert und mit häufigen Staus möglich, vom Südosten in die Stadtmitte oder nach Moabit zu gelangen.
Durch die neue Anschlussstelle der Autobahn am Treptower Park wird sich dies nicht verbessern.
Die schlechte Verkehrsanbindung stellt schon jetzt einen wesentlichen Standortnachteil für alle in Köpenick und Umgebung Wohnenden dar.

Wie kann man da nur auf die Idee kommen, ein zusätzliches Nadelöhr zu schaffen und auch die Durchlässigkeit der Puschkinallee in Frage zu stellen.
Berlin ist keine Kleinstadt. Die vorgeschlagenen Konzepte helfen nur denen, die privilegiert in der Stadtmitte oder in der Nähe des S-Bahn-Rings wohnen.
Alle anderen werden weiter an den Rand gedrängt und durch eine solche Politik nicht vertreten.

Kommentar von Jacob

Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Vlll/1177 vom 26.05.2020 des Bezirksverordneten Jacob Zellmer

Betr.: Mögliche Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans XVI-21 “Neu-Venedig”

Im Bericht des Bezirksamtes zum Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen am 29. 04.2020 stand:

Einige Grundstückseigentümer setzen sich gegenwärtig für eine Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans XVI-21 (GVBI. vom 14. Juli 2004) zur planungsrechtlichen Sicherung des Wochenendhausgebietes “Neu-Venedig” zugunsten von Wohnen ein.

1. Wie setzen sich die Grundstückseigentümer für eine Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans XVI-21 zugunsten von Wohnen ein?
Ich erhielt als Leiter der Abt. Bauen, Stadtentwicklung und öffentliche Ordnung entsprechende Schreiben des Sprechers der Interessengemeinschaft Neu-Venedig. Vereinzelt sprechen Grundstückseigentümer im Zusammenhang mit Anhörungen zum Ermittlungsverfahren der Bauaufsicht wegen vom B-Pian abweichender Bebauung eine Änderung des B-Pians an. Teilweise wird offen angefragt, ob nicht eine Änderung des B-Pians angedacht ist, teilweise wird “erwartet”, dass angesichts des Unterangebots von Wohnraum in Berlin eine Änderung des B-Plans zu Gunsten der “bereits ohnehin in Neu-Venedig existierenden Wohnnutzung” eine Änderung des B-Plans erfolgt.
2. Wie schätzt das Bezirksamt die Aussichten auf Änderungen des Bebauungsplanes “Neu-Venedig” ein und würde die BVV bei einer Änderung beteiligt werden?
Wie das Bezirksamt bereits in dem zitierten Bericht im Stadtentwicklungsausschuss mitteilt, wird kein Planerfordernis gesehen. Dies wäre gemäß Abs. 1 Abs. 3 Baugesetzbuch Voraussetzung zur Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplans. Demnach sind Bebauungspläne nur aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.
Genau dieses Erfordernis aber wird verneint. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan ist Ergebnis eines umfangreichen Abwägungsprozesses und wurde durch die Bezirksverordnetenversammlung des Bezirks Treptow-Köpenick am 18. Dezember 2003 beschlossen. Mit den im rechtsverbindlichen Bebauungsplan XVI-21 getroffenen Festsetzungen zur Minimierung der baulichen Verdichtung durch Mindestgrundstücksgröße, überbaubaren Grundstücksfläche und der maximal zulässigen Überbauung einschließlich Gebäudehöhen wurde und wird auch weiterhin die gebotene städtebauliche Intention zur nachhaltigen Wahrung des Gebietscharakters als Wochenendhausgebiet “Neu-Venedig” gesichert bzw. gesichert werden. Die Ausweisung als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung “Wochenendhausgebiet” entspricht der Charakteristik dieses Bereiches, der gewachsenen Struktur und der besonderen Eigenart dieses Gebietes unter Berücksichtigung der landschaftlichen Gegebenheiten.
Da das Bezirksamt nicht beabsichtigt, ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans einzuleiten, gibt es kein Verfahren, in das die BW eingebunden werden könnte.
3. Wie viele Verstöße gegen den rechtsverbindlichen Bebauungsplan XVI-21 “Neu-Venedig” sind dem Bezirksamt bekannt oder werden momentan bearbeitet?
Bisher wurden Ermittlungen bei 27 Grundstücken in Neu Venedig wegen Verdachts von Verstößen gegen den B-Pian aufgenommen. Durch das Bezirksamt werden momentan 13 Verstöße verfolgt. Viele Grundstücke wurden 2013 von außen besichtigt (insbesondere Kontrolle am 24.04.2013), teilweise waren Ermittlungen schon aufgenommen (2011, 2012), teilweise wurden Ermittlungsverfahren später eingeleitet (2013, 2014, 2015, 2019). Ordnungswidrigkeilsverfahren wurden bisher nur in wenigen schwerwiegenden Fällen eingeleitet. Die Ermittlung und Verfolgung dieser Bauausführungen ist sehr zeitintensiv. Das dafür erforderliche Personal ist seit Jahren nicht vorhanden. Die Verfolgung dieser Ordnungsaufgaben ist entsprechend schwierig. 2 Verfahren wurden abschlossen.
4. Wie bewertet das Bezirksamt die Bestrebungen der Grundstückseigentümer im Geltungsbereich des Bebauungsplans XVI-21 “Neu-Venedig”?
Siehe Antwort zu 2.
5. Wie viele Rückbauverfügungen sind im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan XVI-21 “Neu-Venedig” rechtskräftig?
Eine Rückbauverfügung ist bestandkräftig.
Zu drei Grundstücken sind die Widerspruchsverfahren gegen die Versagung einer nachträglichen Baugenehmigung, gegen die Teilbeseitigungsanordnungen der Wochenendhäuser und die zugehörigen Gebührenbescheide noch nicht abgeschlossen.
6. Wurden diese Rückbauanordnungen umgesetzt oder welche Maßnahmen ergreift das Bezirksamt, diese Anordnungen umzusetzen?
Nein, es ist bislang nicht gelungen, die bestandskräftige Rückbauordnung durchzusetzen. Gegenwärtig bereitet das Bezirksamt die Ersatzvornahme vor.

Kommentar von René

In diesem Verfahren war die Genehmigung so kurzfristig erteilt worden, dass kein Gericht der Welt die Möglichkeit hatte, auch nur angemessen zu einer Entscheidung zu kommen. Hier war die Genehmigung am 24.08. erteilt worden. Bis dann die potentiell Klagenden den Bescheid kennen und eine Klage einreichen, verbleibt dem Gericht kaum noch Zeit.