Exklusivität der Parteimitgliedschaft
Ich habe mir mal Gedanken gemacht, ob Leute, welche sich nicht hunderprozentig zu einer Partei zugehörig fühlen, sich mehreren Parteien anschließen dürfen. Entsprechende Regelungen finden sich dazu in den Parteisatzungen:
- CDU: »Die Mitgliedschaft in einer anderen Partei [..] schließt die Mitgliedschaft und die Mitarbeit in der CDU aus.«
- SPD: »Unvereinbar mit der Mitgliedschaft in der SPD ist die gleichzeitige Mitgliedschaft in einer anderen konkurrierenden politischen Partei oder Wählervereinigung«
- FDP: »Die gleichzeitige Mitgliedschaft in der Freien Demokratischen Partei und bei einer anderen mit ihr im Wettbewerb stehenden Partei oder Wählergruppe ist ausgeschlossen.«
- Grüne: »Mitglied [..] kann jede und jeder werden, der/die [..] keiner anderen Partei angehört«.
- Piraten: »Die gleichzeitige Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland und bei einer anderen (mit ihr im Wettbewerb stehenden) Partei oder Wählergruppe ist nicht ausgeschlossen. Die Mitgliedschaft in einer Organisation oder Vereinigung, deren Zielsetzung den Zielen der Piratenpartei Deutschland widerspricht, ist nicht zulässig.«
- Linke: »Mitglied der Partei kann sein, wer [..] keiner anderen Partei im Sinne des Parteiengesetzes angehört.«
- Tierschutzpartei: ich finde die Satzung einfach nicht, im Mitgliedschaftsantrag muß man aber angeben: »Ich bin in keiner anderen Partei Mitglied.«
Fazit: Unter den wichtigsten Parteien erlaubt einzig die Piratenpartei eine nicht-exklusive Mitgliedschaft (die Zielsetzungen dürfen sich nicht widersprechen).
Anmerkung: wenn du noch eine andere kennst, schreibe doch einfach einen Kommentar. Ich aktualisiere dann den Beitrag.