Ein Bremer Einzelhandel mit Weblog?
Aus dem 33. Jahresbericht der Landesbeauftragen für Datenschutz in Bremen:
Der Inhaber eines Einzelhandelsgeschäfts hatte auf seiner Internetseite in einem sogenannten Web-Log viele mit seinem Geschäft in Zusammenhang stehende Sachverhalte protokolliert, aufgezeichnet und zur Diskussion gestellt. Dabei wurde auch Fehlverhalten seiner Beschäftigten angeprangert. Die Veröffentlichungen erfolgten ohne Namensnennung. Angesichts der geringen Beschäftigtenzahl war es aber ohne besonderen Aufwand möglich, die betreffende Person zu identifizieren. Es befanden sich auch Fotos der Beschäftigten unter Angaben ihrer Vor- und Nachnamen auf der Internetseite. Zudem hatten die Leserinnen und Leser die Möglichkeit, diese Schilderungen zu kommentieren. Auf unsere Anfrage hat der Inhaber erklärt, die mündliche Einwilligung in die Veröffentlichung der Fotos und Namen seiner Beschäftigten habe vorgelegen. Gleichwohl hat er die Fotos und Daten gelöscht.
Wer denkt bei solchen Zeilen nicht sofort an den Shopblogger? Die Indizien sprechen zumindest für Ihn (nicht zuletzt auch die entsprechende Mitarbeiterseite). Schade, dass dieses Thema in seinem Blog keinerlei Erwähnung findet. Dabei ist das Thema durchaus diskussionswürdig — und zwar ob die Kritik gerechtfertig war.
Bisherige Kommentare (1)
Kommentar von Bremen90
Ich hoffe, dass das nicht nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist! Die Rechte von Arbeitnehmern müssen einfach viel besser geschützt werden.
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