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Mandatsträgerabgaben / Fraktionsabtretung

Ich habe ja nun beruflich mit verschiedenen Kommunen und den dortigen politischen Gremien zu tun. Je kleiner die Ortschaften, je ländlicher das Gebiet, um so mehr Sorgen gibt es, dass bei der nächsten Kommunalwahl alle Plätze besetzt werden können. Wir reden noch nicht über Parteien und deren Farben oder auch das Risiko von Rechtsaußen, sondern dass sich überhaupt Leute für diese Posten zur Verfügung stellen. Und wer in diesen Zeiten über Geschlechterquoten von Gemeindevertretungen redet, sollte sich erst mal mit diesen beschäftigen. Und ja, oftmals dominieren Männer. Und oftmals dominieren Menschen im Rentenalter.

Wer also möchte, dass die kommunalen Parlamente vielseitiger werden, wird nicht darum kommen, sich Gedanken um die Betreuung von Kindern während der Sitzungszeit zu machen. Oder auch allgemein den Gestaltungsspielraum zu erhöhen.

Ich gehöre nun zu den Menschen, die in ihrer ersten Lebenshälfte bereits ein kommunalpolitisches Mandat fünf Jahre lang ausgeübt haben – und gehöre damit einer verschwindend kleinen Minderheit an. Nicht, dass es gewissermaßen auch Spaß gemacht hat, vor allem hat es Zeit gekostet. Fragten mich Leute nach dem zeitlichen Umfang, so musste ich passen, ich sprach lieber in Abende mit Terminen: Zwei bis drei Abende pro Woche gingen gut für das Mandat drauf. Das ist in kleinen Ortschaften bei Weitem nicht so extrem. Und neben der Präsenzzeit in den Sitzungsräumen kommt dann noch Zeit zum Lesen und Schreiben von Anträgen, Beschlussvorlagen und Anfragen, Anfragen von Bürgern, Abstimmung mit anderen Fraktionen, Abstimmung mit Partei, Wege-Zeiten etc.

Daher ist es nur folgerichtig, dass Mandatsträger auch eine Aufwandsentschädigung bzw. ein Sitzungsgeld erhalten. In Berlin waren das damals an die 700 Euro pro Monat, steuerfrei. Das mag zunächst viel Geld für ein Ehrenamt zu sein. Wer das Mandat ernst nimmt und die eben dann benötigte Zeit in Relation setzt, für den wäre vermutlich Mindestlohn trotzdem lukrativer. In jedem Falle hat es mir ermöglicht, meine Arbeitszeit etwas zu reduzieren, um mir auch zeitliche Spielräume zu verschaffen.

Die Schattenseite des Ganzen: Sobald es Geld gibt, gibt es auch Begehrlichkeiten. Hier vor allem von den Parteien. Und die wohl schlimmsten sind hierbei die Grünen. Ich zitiere aus der persönlichen Erklärung Reingard Jäkls vor der BVV Tempelhof-Schöneberg am 18.01.2007 (Quelle) :

Ich konnte die von der Partei Bündnis 90 / Die Grünen verlangten 80 Prozent meiner Aufwandsentschädigung als Bezirksverordnete, bzw. Fraktionsvorsitzende nicht an die Partei abtreten. Es gibt zwar die Möglichkeit, eine Sonderregelung zu erbitten. Mein Vorschlag, den ich am 21. März 2006 dem Kreisvorstand gemacht habe, wurde von diesem als zu niedrig abgelehnt. Da ich aber nur eine Rente von 500,— Euro beziehe konnte ich die geforderte Summe nicht abführen. Seitdem bin ich vielfältigen Repressalien ausgesetzt. [..] Deshalb sollen es sich alle AZUBIS, Schüler, Hartz IV Empfänger und Kleinrentner gut überlegen, ob sie zu den Grünen gehen. Die Partei Bündnis 90 / Die Grünen ist keine Partei für Menschen, die sich in prekären Lebenslagen befinden.

Gerade Menschen, die auf SGB II-Leistungen angewiesen sind, wird diese Entschädigung mitunter angerechnet – bekommen also mitunter unterm Strich nichts heraus. Zudem kann ein Mandat auch erschwerend für Bewerbungen sein.

Solche Praktiken der Mandatsträgerabgaben gibt es nicht nur bei den Grünen, sie finden sich auch bei FDP, SPD und CDU, wenn auch nicht ganz so extrem:

Ich zitiere aus dem Handbuch Finanzen der SPD. Die erklären da nämlich, dass die Beiträge sogar unabhängig von eventuellen Entschädigungen zu entrichten sind:

Dieser „besondere“ Beitrag ist deshalb zu zahlen, weil die Amts- und Mandatsträger eine besondere, über die normale Mitgliedschaft herausgehobene Stellung einnehmen und daher eine besondere Reputation genießen, vor allem aber weil für den Wahlkampf, der ihre Mandate oder Ämter betrifft, die nötigen Geldmittel vorhanden sein müssen.

Ich frage mich zunächst, warum es eine Wahlkampfkostenerstattung (neudeutsch: Parteienfinanzierung) gibt. Im Jahr 2016 lag diese bei über 160 Mio Euro. Was macht die SPD dann, wenn dieses Geld nicht für das Erringen von Mandaten verwendet wird?

Ferner frage ich mich, was man sich von dieser Reputation kaufen kann. Die Hoffnung, für stets linientreues Abstimmen auf eine Liste einer Landtags- bzw. Bundestagswahl vorgesehen zu werden, für die man dann auch wieder gewisse Geldmittel aufbringen darf. Oder Versorgungspöstchen.

Auslöser dieses Artikels ist eine Kommune in Rheinland-Pfalz. Hier war es bisher gelebte Praxis, dass ein Teil der Aufwandsentschädigungen für die Mandatsträger von der Verwaltung zurückbehalten wurde – und an den Ortsverband der CDU überwiesen wurde. Es mag ein Ungleichbehandlung der Verwaltung sein, wenn dieser Inkasso-Service nur für eine Partei betrieben wird, aber ich unterstelle mal wohlwollend, dass es den anderen auf Nachfrage nicht vorenthalten wird. In jedem Fall gehört das nicht zu den Aufgaben einer Verwaltung.

Rechtlich ist diese Materie durchaus umstritten. Im Landtag Rheinland-Pfalz gab es dazu im Jahr 2006 eine Kleine Anfrage:

Vielmehr sind die Kommunalverwaltungen darauf beschränkt, auf der Grundlage einer zwischen dem Mitglied des kommunalen Vertretungsorgans und der betreffenden Partei oder Wählergruppe bzw. deren Fraktion vereinbarten Abtretung die entsprechenden Auszahlungen der Aufwandsentschädigung zu bewirken.

Hier sah die Landesregierung es durchaus als legitim an, wenn der Anstoß für diesen Einbehalt von den Mandatsträgern selbst bzw. den Parteien ausgeht. Und diese Auffassung sehe ich als bedenklich, zumal die selbe Landesregierung einräumt, dass durch diese Abgaben eine Drucksituation entstehen kann:

Die Landesregierung teilt die Einschätzung, dass durch das geschilderte Verfahren bei Ratsmitgliedern eine Drucksituation entstehen kann.

Wesentlich klarere Worte gibt es vom Städte- und Gemeindebund NRW im Jahre 2010

Vielfach wird die Praxis geübt, daß Rats- und Ausschußmitglieder einen Teil ihrer Aufwandsentschädigung nach § 45 GO an ihre Fraktion bzw. den Ortsvereinen ihrer Partei abtreten und die Stadtverwaltung diesen Teil unmittelbar an die Fraktion/den Ortsverein überweist.

Diese Praxis ist rechtlich nicht haltbar. Die den Rats- und Ausschussmitgliedern zustehende Aufwandsentschädigung nach § 45 Abs. 4 GO ist grundsätzlich unpfändbar, vgl. § 850a Ziffer 3 ZPO. Gleiches gilt für das an sachkundige Bürger zu zahlende Sitzungsgeld, da auch dieses den Charakter einer Aufwandsentschädigung hat. Die gesetzliche Voraussetzung für die Unpfändbarkeit (“…soweit diese Bezüge den Rahmen des üblichen nicht übersteigen”) ist im Hinblick auf die in der Entschädigungsverordnung festgelegten Höchstsätze in jedem Falle erfüllt.

Wohlwissend dass die Parteiabtretung noch eine Stufe heikler ist, heißt diese Funktion in den Ratsinformationssystemen häufig “Fraktionsabtretung”. Die Fraktion kann, anders als die Partei, noch als Teil der jeweiligen Verwaltung angesehen werden. Ich habe in den letzten dreieinhalb Jahren höchstens fünf Kommunen kennengelernt, bei der diese Funktion im Einsatz ist bzw. war. Und die meisten erklärten damals schon, dass sie diese Praxis zur Kommunalwahl einstampfen werden.

Für diese Kommune in Rheinland-Pfalz befasste ich mich nun extra mit der Materie. Sozusagen Neuland, ich werde es kein zweites Mal benötigen. Für etwas, was ich für falsch halte. Für etwas, für das mich die Kommune trotzdem bezahlte. Also öffentliche Gelder damit verwendet, dass diese Praxis weiterhin so gelebt wird.

Fazit: Unbenommen der Frage, ob die Mandatsträger von ihren Parteien zu dieser Zahlung verdonnert werden oder die Verwaltung Inkasso spielt: Solche Zwangsabgaben haben in demokratischen Parteien nichts verloren.

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