Lesbarkeit der Belege
Wir sehen hier zwei Belege der Elektronik-Kette Conrad. Der eine ist, wie man klar und deutlich erkennen kann, aus dem Jahre 2007. Der andere, wie man bei genauen Hinschauen noch erahnen kann kann, von 2015:
Ist das Taktik, dass das Papier nicht einmal die zweijährige Gewährleistung übersteht? Habe ich als Kunde Nachteile, wenn mir der Händler Belege liefert, die ich – ohne Eigenverschulden – nicht mehr lesen kann? Oder wird von mir erwartet, jeden Beleg noch einmal durch einen Kopierer zu jagen?
Bisherige Kommentare (2)
Kommentar von Thiemo
Auf einem dieser Thermodruck-Belege habe ich erst vor kurzem einen Hinweis gefunden, der meiner nicht repräsentativen Erfahrung nach tatsächlich zutrifft: Solche Belege nicht in einer Dokumentenfolie aufbewahren.
Kommentar von Christopher T.
Sehr interessant, das ist mir bisher noch nicht aufgefallen. Ich bezweifle allerdings, dass man als Kunde hierdurch Nachteile hat, da ein Eigenverschulden schwer nachzuweisen ist ( Es sei denn der Beleg weist eindeutige Wasserschäden auf). Im Zweifelsfall muss man eben für wichtige Belege eine Kopie anfertigen.
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