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Kommentar von OhneNamen

Ja, ich rede ja auch nicht davon, das tatsächlich zu machen und dann mit so einer Begründung die Gerichte zu beschäftigen.

Aber die wenigen Zusatzzeichen, die in der StVO definiert sind, dienen alle dazu, die Wirkung des dazugehörigen Schildes zu beeinflussen, nicht dazu, es zu begründen oder Konsequenzen aufzuzeigen.

Das ist ja auch nicht wirklich nötig: ein Streckenverbot ist zu befolgen, egal warum aufgestellt wurde. Wenn es Sinn macht, auf eine Gefahr hinzuweisen, dann gibt es dafür extra ein Schild.

Ohne jetzt die ganz offensichtliche Bedeutung von dem Abschleppschild anzuzweifeln (wer ordnet bitte ein Halteverbot für Abschleppwagen an?) würde ich ja bei deinem Bild sagen, dass es vielleicht um ein Halteverbot für Abschleppwagen mit angehängtem PKW gehen könnte. Piktogramme sind einfach nicht eindeutig und sollten irgendwo klar definiert sein.