Copyright für Happy Birthday
»Happy Birthday« ist durch TimeWarner Copyright-geschützt — zumindest der Text. Wer es in der Öffentlichkeit singt, soll also für das Liedgut Lizenzgebühren abdrücken.
Ob das durch das Urheberrecht auch abgedeckt ist? Schließlich erfordert es einen gewisssen »Werkscharakter«. Und ob der durch eine Kombination aus sechs Wörtern schon erreicht ist? (vgl. der freundliche Schutzgeist)
Bisherige Kommentare (3)
Kommentar von Marika
Nuja, zur Not kann man das lied ja immer noch auf deutsch singen, so wie es die älteren generationen gerne tun: »zum geburtstag viel glück.....«
Kommentar von René
oder man wählt einfach ein anderes Lied, z.B. »Weil heute den Geburtstag ist ...«
Kommentar von Pablo
Aber wird das Lied nicht schon allein dadurch ganz individuell, indem man einen Namen einsetzt?
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