»Happy Birthday« ist durch TimeWarner Copyright-geschützt — zumindest der Text. Wer es in der Öffentlichkeit singt, soll also für das Liedgut Lizenzgebühren abdrücken.
Ob das durch das Urheberrecht auch abgedeckt ist? Schließlich erfordert es einen gewisssen »Werkscharakter«. Und ob der durch eine Kombination aus sechs Wörtern schon erreicht ist? (vgl. der freundliche Schutzgeist)
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»Früher gab es in jedem Ort einen Dorftrottel. Damit kamen wir zurecht. Aber seit es das Internet gibt, vernetzen die sich und bilden Zusammenkünfte. So entstand die AfD.«
Heinz Weißenberg, von den Bullemännern