»Happy Birthday« ist durch TimeWarner Copyright-geschützt — zumindest der Text. Wer es in der Öffentlichkeit singt, soll also für das Liedgut Lizenzgebühren abdrücken.
Ob das durch das Urheberrecht auch abgedeckt ist? Schließlich erfordert es einen gewisssen »Werkscharakter«. Und ob der durch eine Kombination aus sechs Wörtern schon erreicht ist? (vgl. der freundliche Schutzgeist)
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»Wenn sie einen Unterschied zwischen Model und Realität feststellen, was würden sie dann ändern? – Nun, jeder vernünftige Mensch würde natürlich sagen: das Model! Informatiker fangen jetzt erst einmal an, zu überlegen.«
Andreas Pfitzmann, Professor der TU-Dresden