»Happy Birthday« ist durch TimeWarner Copyright-geschützt — zumindest der Text. Wer es in der Öffentlichkeit singt, soll also für das Liedgut Lizenzgebühren abdrücken.
Ob das durch das Urheberrecht auch abgedeckt ist? Schließlich erfordert es einen gewisssen »Werkscharakter«. Und ob der durch eine Kombination aus sechs Wörtern schon erreicht ist? (vgl. der freundliche Schutzgeist)
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»Wenn der Bauarbeiter nur einmal die Woche Fleisch kriegt und nur Salat, fällt er am dritten Tag vom Gerüst herunter.«
Hubert Aiwanger, Bayrischer Wirtschaftsminister (und Kabarettist)