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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

§1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG):

Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Es ist schon etwas verwunderlich, daß in einem offiziellen Gesetzblatt aus dem Jahr 2006 der Begriff »Rasse« wieder auftaucht. Einerseits ist der Begriff historisch sehr negativ belastet worden (ohne Rassentheorie keine Rasse). Andererseits wurde wissenschaftlich schon mehrfach widerlegt, daß man Menschen nicht nach Rassen klassifizieren kann. Auch die Unesco distanzierte sich von diesem Begriff (Englisches Originaldokument) und schlägt statt dessen den Begriff Ethnische Gruppe vor.

Bisherige Kommentare (4)

Kommentar von René

Da sieht man mal wieder die schöne deutsche Bürokratie...bestimmt brüten 500 überbezahlte Bürokraten 10 Monate an dem Gesetz, dann passiert denen noch so ein Faux-pas und über die Durchfürbarkeit machen die sich wie immer keinen Kopp...

Kommentar von Nini

Richtig erkannt. Aber: Recherchieren oder einfach googeln hilft.
Wie ich es mir schon dachte, wird der Begriff mit Absicht verwendet, um ein Zeichen zu setzen, dass Rassismus bekämpft werden muss. »Ethnische Herkunft« wird im Gesetz auch korrekt genannt.

Ich zitiere z.B. daraus: http://www.keller-menz.de/user/downloads/AGG.pdf

»Der Begriff wird verwendet, um [...] die Signalwirkung zu nutzen und rassistische Tendenzen entgegenzuwirken.«

Die Aussage von oben, dass alle Bürokraten überbezahlt wären, lasse ich mal unkommentiert.

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