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Zimmer betreten verboten - für den angemessen Wohnraum!

MDR: Zimmerschließungen in Löbau

Weil Hartz4 konkrete Wohngrößen vorschreibt und auf dem Wohnungsmarkt nicht genügend Hartz4-gerechte Wohnungen existieren, hat die Wohnungsgesellschaft in Löbau eine hervorragenede Idee: ein Zimmer wird verschlossen und die zu zahlende Miete verringert entsprechend verringert.

Aus Sicht der Wohnungsgesellschaft mag das erst einmal schlüssig klingen — wenn sie die Mieter verliert, hat sie auch nichts davon.

Aber ob man hier wirklich zu Ende gedacht hat?

  • Da springt aller paar Wochen eine Frau vorbei, die sozusagen »Zimmerbesichtigung« macht. Ob das nun betriebswirtschaftlich effektiv ist, sei mal dahin gestellt. Das Grundgesetz regelt die Unversehrtheit der Wohnung. Warum schaut die gute Frau nich von draußen, ob Licht im entsprechenden Fenster brennt?
  • Die Kontrolleurin prüft an Hand des Verbrauchtsmesser, ob die Heizung genutzt wurde. Wozu gibt es schließlich eine Jahresabrechnung? Zudem: heutzutage gibt es kaum noch Heizkörper, die sich richtig abschalten lassen, sondern als Mimimum eine Frostschutzfunktion haben. Das heißt, wenn es richtig kalt ist, wird die Heizung trotzdem anspringen. Andererseits wird ein völlig ausgekühltes Zimmer sich nicht unbedingt auf die Heizkosten der anderen Räume förderlich auswirken (bei den dünnen Betonwänden)
  • Wenn viele Zimmer in einem Haus unbewohnt aussehen, sieht das eher abschreckend aus. Wenn nun noch mehr Fenster dazukommen ...

Aber an dem einen Beispiel im Beitrag wird auch ein enormes Problem bei Hartz4 deutlich: eine Familie mußte den Wohnraum verkleinern, weil der Sohn zum Studium ausgezogen ist. Ich stelle mir gerade eine alleinerziehende Mutter mit drei Kindern vor, die jeweils einen Altersunterschied von zwei, drei Jahren haben ... (vgl. Lawblog)

Bisherige Kommentare (1)

Kommentar von Nini

Traurig..
Für die betroffene Familie hat es aber immerhin den Vorteil, dass sie nicht umziehen müssen. (ich bin nicht sicher, ob man vom Sozialamt die vollen Umzugskosten ersetzt bekommt, bzw. wie einfach das ist)

Kurzer Kommentar zu den Stichpunkten:

zu 1.
Das kann man bestimmt vertraglich regeln? Wer nicht einverstanden ist, muss sich eben was anderes suchen.. Es ist ja auch irgendwo geregelt, dass der Vermieter potentielle Nachmieter zur Besichtigung einladen kann, wenn man gekündigt hat. Das ist sicher ähnlich.
Einen Tick schlimmer finde ich da schnüffelnde Arbeitsagenturmitarbeiter, die kontrollieren, ob man nicht unrechtmäßigerweise in einer Gemeinschaft mit jemandem lebt (=weniger Hartz IV)

zu 2. (Heizkosten)
Das muss ja nicht die Woba interessieren (zynisch gesagt). Die Heizkosten trägt ja leider der Mieter..

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