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Koalitionsvertrag bricht Verfassung

Der Tagesspiegel hat den Koalitionsvertrag veröffentlicht. Mal unbeachtet aller inhaltlichen Aspekte ist die Krönung auf 184 zu lesen:

Im Bundestag und in allen von ihm beschickten Gremien stimmen die Koalitionsfraktionen einheitlich ab. Das gilt auch für Fragen, die nicht Gegenstand der vereinbarten Politik sind. Wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen.

Das der sogenannte Koalitionszwang nicht mit der Deutschen Verfassung in Übereinklang steht, ist hinreichend bekannt. Dass man diesen Verfassungsbruch so deutlich auch dokumentiert, ist bemerkenswert.

In Artikel 38 unserer Verfassung ist das ganze anders geregelt:

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages [..] sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

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