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Wenn man auf easyJet verweisen sollte ...

Der Lacher des Tages stammt von der britischen Fluggesellschaft easyJet — und zwar mit ihren Bestimmungen für das Verweisen zu easyjet.com (ich verlinke trotzdem), also ein Regelkatalog, wenn man das Bedürfnis hat, einen Verweis von der eigenen Seite zu easyJet setzen zu wollen.

Meine Highlights:

Sie verpflichten sich, auf Ihrer Website nicht die Farbe Orange zu verwenden (Pantone-Farbcode 021C, HTML-Farbcode #FF6600) [..]

Die verlinkende Seite sollte den Farbton orange nicht enthalten.

Sie dürfen Ihre Nutzung des Links nicht übertragen, abtreten, verkaufen, reproduzieren, vertreiben oder auf sonstige Weise verwerten.

Was ist die Nutzung einen Links? Und gerade durch den Einsatz übertragt und vor allen reproduziert man diesen.

Sie haben sämtliche angemessenen Bemühungen zu unternehmen, um das unautorisierte Einschleusen eines Virus, eines Deaktivierungsmechanismus, pornografischen Materials oder sonstiger Dinge auf die easyJet Website zu verhindern, die zu einer Verschlechterung der Leistung oder Benutzererfahrung der easyJet Website führen könnten

Anders ausgedrückt: Der Verlinkende soll für die sicherheitskritischen Lücken der Fluggesellschaftsseite verantwortlich sein. Und wenn nicht, dann ist er an der Verschlechterung der Leistung schuld — denn jeder Besucher beansprucht letztendlich Performance.

Ich habe mir mal eine Hand voll anderer Fluggesellschaften angeschaut — und konnte so einen Quark bei keiner anderen finden (vgl. Blogging Tom)

Bisherige Kommentare (3)

Kommentar von Matthias

Wie kommen die eigentlich zu der Annahme, dass man deren AGBen akzeptiert, wenn man nur auf die verlinkt, die Seite selbst aber überhaupt nicht nutzt?
Das ganze klingt für mich so, als hätte die AGBen jemand verfasst, der die Internetkenntnisse eines terroristischen Rollstuhlfahrers besitzt...

Kommentar von ericpp

Ich könnte mir vorstellen, daß diese Punkte gegen Phisher gerichtet sind. Meiner Meinung nach jedoch ziemlicher Schwachfug — wer sich dazu aufgerafft hat, Menschen durch das Vorgaukeln einer Geschäftswebsite zu betrügen läßt sich durch solche AGBs sicher nicht davon abhalten.

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