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Herr Schlichter, was spricht er?

Zugegebenermaßen bin ich auch etwas enttäuscht vom Ausgang der Stuttgarter Bahnhofsschlichtung. Auf der Homepage der Stadt Stuttgart kann man den Schlichterspruch komplett lesen, ich zitiere aus Seite 8:

Der am schwersten wiegende Nachteil liegt darin, daß aus heutiger Sicht eine Verwirklichung des Kopfbahnhofs 21 nicht als gesichert angenommen werden kann, da weder ausreichende Planungen und deshalb auch keine Planfeststellungen, also Baugenehmigungen vorliegen.

Und hier hat in meinen Augen Hr. Dr. Geißler als Schlichter versagt.

Natürlich kann es so eine ausreichende Planung nicht geben. Woher denn auch? Die Bahn wird sie jedenfalls freiwillig nicht liefern. Aber genau diese wäre wohl nötig gewesen, um zwischen zwei Fronten überhaupt eine sinnvolle Entscheidung fällen zu können. Wie kann denn die eine Seite für sinnvoller befunden werden, wenn die andere bei der gesamten Schlichtung wohl eine unbekannte Größe geblieben ist? Das Eingeständnis vor den prognostizierten Kosten bei einem Abbruch des Baus, es wird mit 1 bis 1,5 Mrd. Euro beziffert[*], enttäuscht ebenfalls. In diesem Kontext verwässern leider auch die demokratischen Visionen von künftiger Bürgerbeteiligung, wenn der Vorhabensträger dazu animiert wird, möglichst nur seine gewünschte Variante zu planen und die Aufträge schnell zu vergeben.

Bisher hielt ich diese Schlichtung für »ergebnisoffen« — aber es sind keine inhaltlichen Argumente (egal von welcher Seite), die den Ausgang bestimmen — sondern allein der Verfahrensstand. Dann hätte man sich die Schlichtung eigentlich schenken können.

[*] Wird bei der Errechnung der Schadenshöhe eigentlich auch berücksichtigt, daß man nicht in Anspruch genommene Leistungen auch auf andere Bauvorhaben verteilen könnte?

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