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Bürgerfragestunde ... bis zu drei Fragen

Wenn die Geschäftsordnung sagt, daß Bürger zu einer thematischen Angelegenheit »höchstens drei kurze Fragen« stellen dürfen, so stellen sie auch exakt drei.

So die Erkenntnis der für die kommenden Sitzung insgesamt elf eingereichten Bürgeranfragen.

Was würde passieren, wenn man dieses Limit herausnimmt?

Bisherige Kommentare (3)

Kommentar von Nini

Eigentlich haben viele doch mehr als 3 Fragen gestellt, wenn sie Nebensätze mit »und« aneinanderreihen... Ich warte noch auf »... und .... und ... und...?« ;-)

Ob die Beantwortung der Fragen dadurch einfache rwird, sei dahingestellt.

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