Mastodon

renephoenix.de

Mit der Deutschen Bahn über Irrtum reden...

Schon seit einigen Jahren kann man Fahrkarten der Bahn problemlos online kaufen. So lange man alles richtig macht, ist das auch kein Problem. Doch wie sieht es bei Fehlbuchungen aus?

So geschah es mir vor einigen Monaten. Ich kaufte eine Fahrkarte für den aktuellen Tag und hatte die falsche Rabattkarte angegeben. Das fiel mir binnen Minuten auf — und ich stellte den Erstattungsantrag für den Fahrschein (und kaufte den korrekten Fahrschein). Ich verwies auf den Irrtum meiner Buchung.

Eine kostenlose Stornierung eines Normalpreis-Tickets ist nur bis zu dem Tag möglich, der dem ersten Geltungstag vorausgeht.

Nun ist das ganze nicht als Stornierung zu sehen. Schließlich bin ich ja nicht zu der Erkenntnis gelangt, daß ich die einst geplante Fahrt nicht mehr antreten möchte, sondern daß der Kauf im Irrtum unterlegen ist.

Nachfolgend ein Textbaustein einer E-Mail an die Bahn:

Ich habe nach §119(2) BGB mein Irrtum bekanntgegeben, auch wenn ich nicht das Wort Irrtum selbst verwendet habe. Aus dem Sachverhalt ist es aber eindeutig zu entnehmen, daß ein Rechtsgeschäft, welches online abgeschlossen, aber binnen weniger Minuten widerrufen und in ähnlicher Form erneut abgeschlossen wurde, als Irrtum anzusehen ist. Folglich trat gemäß §142 BGB dieses Rechtsgeschäft nicht in Kraft und ist so zu verfahren, daß es von Anfang nicht existiert hätte.

Wenn man noch etwas seinen Unmut über die Benutzerführung der Buchungsseite Luft machen möchte, so empfielt sich ein Absatz wie dieser:

Im folgenden kann ich ihnen auch erklären, wie dieser Irrtum zustande kam: die Webseite der Bahn ist technologisch auf einem Stand des frühen Internetzeitalters. Anders kann ich mir nicht erklären, daß ich bei kurzfristiger Inaktivität meine Buchung nicht mehr fortsetzen kann. Der leidige Fehler »F1«, für den viele Benutzer mit dem Verantwortlichen am liebsten Dinge tun würden, die nicht mehr mit dem Grundgesetz konform sind. Also gibt man den Spaß ein zweites Mal ein. Dabei vergißt man, die korrekte Bahncard einzustellen. Dann macht man einen Rücksprung — und zack vergißt er auch das korrekte Datum. etc.

Auch wenn die Bahn niemals zugeben wird, daß in solchen Fällen tatsächlich ein Irrtum geschehen ist, versucht sie dann mit Gutscheinen bei Laune zu halten (sie nennt es dann »Erstattung des Bearbeitungsentgeltes«).

Immerhin ging die Bearbeitung verhältnismäßig schnell. Trotz E-Mail-Pingpong hatte ich binnen 4 Wochen das Geld auf meinem Konto.

Nutzung des Artikels »Mit der Deutschen Bahn über Irrtum reden...« in Beiträgen

Der Artikel »Mit der Deutschen Bahn über Irrtum reden...« wird in keinem Objekt eingebunden.