Abgebloggt...
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- Wasteland (falls man mal wieder einen Anbieter für Bestätigungsnachrichten sucht)
- taz: Kirchenkritiker soll widerrufen (Am Ende wurde doch nicht so heiß gegessen, wie gekocht)
- Jeena Paradies: Suche nach der richtigen Lizenz
- Snobstudent: Wahlkampfreden im Vergleich
- Netzpolitik: Bundestag: Von Kinderpornografie zum Urheberrecht in 12 Minuten
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- netzfeuilleton: Herr Wirtschaftsminister, darf ich Wilhelm zu Ihnen sagen? (Der Wirtschaftsminister mit den zehn Vornamen. Ab wie viel Vornamen macht das Standesamt eigentlich Probleme?)
Bisherige Kommentare (3)
Kommentar von Nini
Das mit den Bahnkarten gab es doch schon auf Wochenendticket & Co., oder nicht?
Aber solange man das per schwarzem Brett ganz altmodisch macht, bekommt es auch keiner mit. ;-)
Für arme Studenten ist B — HH schon nicht ganz billig. Insofern verliert die Bahn wohl wirklich nicht viele zahlende Kunden damit.
Kommentar von René
Mir geht es vor allem um den Vorwurf der gewerblichen Tätigkeit. Gewerblich heißt vor allem eine Absicht auf Gewinnerzielung. Aber dazu muß man die blanken Kosten auch wieder rausspielen. Wer nur andere — gegen Beteiligung — mitnimmt, handelt nicht gewerblich. Die MFG-Plattform sperrt aber solche Angebote nun laut eigener Pressemeldung.
Hier findet praktisch auch wieder so eine Verwischung der Begriffe statt (vgl. Diskussion um Raubkopierer)
Kommentar von Nini
Das entsprechende Gesetz kenne ich nicht. Aber der beschriebene Fall, wo man am Wochenende mehrmals hin und zurück fährt, um Leute zu befördern sieht für mich schon sehr gewerblich aus (es fällt ja auch der Begriff Nebenverdienst).
Wenn ich alle 2 Wochen privat fahre und jemanden mitnehme, na meinetwegen.
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