Lieber Rene,
grundsätzlich gehe ich mit deinem Kommentar völlig d’accord. Diese Art der “Frauenförderung” ist gerade in dieser Partei eigentlich nicht mehr zeitgemäß oder erforderlich.
Eine Anmerkung – zu Punkt 10 – kann ich mir aber nicht verkneifen: Dem Argument dürfte sicherlich der Einwand entgegengehalten werden, dass § 5 AGG sog. positive Maßnahmen erlaubt. Ob es sich aber angesichts der berechtigten Kritik in deinem übrigen Text noch eine “angemessene” Maßnahme handelt, wie es § 5 AGG fordert, kann natürlich dennoch bezweifelt werden.
Schöne Grüße und vielen Dank für die interessante Lektüre!
Indossatar
PS: Auf diesen Sachverhalt bin ich übrigens wegen dieses Artikels der FAZ -
aufmerksam geworden, sodass ich Google bemüht und deinen Beitrag gefunden habe ;)