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Kommentar von Gebildeter

Im Gespräch mit René konnte ich herausfinden, dass er mit ´1. Inflationsausgleich´ meint, dass das BGE entsprechend der Inflationsrate jährlich angepasst werden müsste. In diesem Fall wäre es dann egal, ob der BGE-Bezieher 500 Brote bekommt oder inklusive dem Inflationsausgleich immer so viel Geld bekomt, dass er sich jedes Jahr 500 Brote kaufen kann.

Das Thema Stellschraube bleibt jedoch noch ungeklärt.