Kommentar von Gebildeter
Im Gespräch mit René konnte ich herausfinden, dass er mit ´1. Inflationsausgleich´ meint, dass das BGE entsprechend der Inflationsrate jährlich angepasst werden müsste. In diesem Fall wäre es dann egal, ob der BGE-Bezieher 500 Brote bekommt oder inklusive dem Inflationsausgleich immer so viel Geld bekomt, dass er sich jedes Jahr 500 Brote kaufen kann.
Das Thema Stellschraube bleibt jedoch noch ungeklärt.