Kommentar von Nadja
Deine erste Frage will ich mit einem Kommentar aus einem anderen Blog beantworten:
Wenn ein islamischer Mann eine Frau nichtislamischen Glaubens heiratet (z.B. eine Christin oder eine Jüdin), so darf die Frau ihren Glauben behalten. Sie muß nicht muslimisch werden. Die Kinder müssen aber muslimisch erzogen werden.
Wenn ein nichtislamischer Mann eine Frau islamischen Glaubens heiratet, so muß er Mohammedaner werden. Und die Kinder müssen ebenfalls islamisch erzogen werden.
Diese Aussage ergibt sich zwingend aus der Sharia, bevor Du wieder Unsinn schreibst, sage ich Dir lieber gleich, dass die Sharia auch an deutschen Gerichten im Rahmen der Beachtung der Grundsätze des internationalen Privatrechts Anwendung findet.
Juden sollten aus jüdischer Sicht keine Nichtjuden heiraten, so dürfen in Israel keine Ehen geschlossen werden, wenn einer der beiden Partner kein Jude ist — selbst zwei Christen dürfen in Israel in (heterosexueller Variante) nicht heiraten. Israel kennt aber im Ausland geschlossene Ehen an.
Christen (beiderlei Geschlechts) dürfen Nichtchristen heiraten, dazu gibt es explizit eine Bibelstelle im Neuen Testament: 1. Korintherbrief 7:12-14.
Für andere Religionskombinationen solltest Du das selbst recherchieren.
Nebenbei: Doppelmitgliedschaften sind aus Sicht der jeweiligen (monotheistischen) Religion nicht erlaubt, praktisch dürfte aber das Kind einer Jüdin und eines Muslims aus jüdischer Sicht Jude und aus muslimischer Sicht Muslim sein.
Siehst Du, wohin unsere Diskussion führt?
Wie ein waschechter Politiker gibst Du Deinen Senf zu einer Sache ab, von der Du eigentlich keine Ahnung hast und führst jetzt die Diskussion auf Nebengleise.