Kommentar von René
Es ist klar, daß von einem achttägigen Kind keine Zustimmung einholbar ist. Von daher erweist sich dieser Abschnitt als nicht kompatibel zum deutschen Grundgesetz (und vermutlich das von einigen anderen Staaten ebenso). Diese Feststellung hat ein Gericht nun getan — und diesen Konflikt aufgezeigt.
Ich sehe absolut keine Berührung zu dem von dir genannten Programmpunkt der Piratenpartei. Wir leben in einen freien Land, da soll bitte schön jeder an das glauben, was er für richtig hält. Nur das religiöse Brandmarken von Kindern kann einfach nicht dazu gehören: das Kind soll frei entscheiden dürfen, ob es die selbe Religion der Eltern trägt, eine andere oder gar keine.
Der von dir erwähnte Beitrag aus der FTD ist die bereits erwähnte Schnellschuß-Resolution.
Und die Piraten haben in einer Schnellabstimmung folgenden Punkt abgestimmt: Bräuche, die in die körperliche Unversehrtheit von Kindern eingreifen, sind abzuschaffen.