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Das Rechtsberatungsgesetz fällt

Und während gestern im Bundestag die Vorratsdatenspeicherung sowie die Zentraldatei mit Steueridentifikationsnummer beschlossen wurde, ging es auch um zwei andere Themen: zum einen bekommt Berlin ein neues Denkmal anläßlich des 20. Jahrestages der Grenzöffnung in zwei Jahren. Andererseits wurde das Rechtsberatungsgesetz durch das Rechtdienstleistungsgesetz abgelöst.

Das Rechtsberatungsgesetz ist ein Überbleibsel aus Nazi-Zeiten und wurde damals eingeführt, um die aus dem Justizdienst entlassenen Juden an der Ausübung der Rechtsberatung zu hindern. So wurde die Beratung genehmigungspflichtig — und Personen, die damals nicht in das Weltbild paßten, erhielten sie nicht (das wurde im Rahmen einer Verordnung geregelt). Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde diese Regelung gegen die Juden aufgehoben — das Gesetz in seiner Form blieb bis heute: Rechtsberatung ist genehmigungspflichtig und nur bestimmten Berufsgruppen vorbehalten.

Was Rechtsberatung selber ist, definierte das Gesetz nicht — wodurch die rechtliche Grauzone sehr groß ist. Es kann schon im privaten Bereich anfangen. Es könnte auch schon eine aufbereitete Informationsseite zu einem rechtlichen Thema sein.

Im neuen Gesetz wird nun die Rechtsdienstleistung definiert (und ebenso definiert, was sie nicht ist):

Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie nach der Verkehrsanschauung oder der erkennbaren Erwartung des Rechtsuchenden eine besondere rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.

So ist nun der private Bereich außen vor, meine Informationsseite zur Zweitwohnsitzsteuer wäre dann eine »an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung von Rechtsfragen und Rechtsfällen in den Medien«.

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