Die Pendlerpauschale und das Klimaschutzprogramm
Oder um den offiziellen Terminus zu verwenden: Entfernungspauschale.
Im Umkreis von Menschen, die sich aktiv für die Verkehrswende einsetzen, höre ich immer wieder auch Forderungen nach Abschaffung der sogenannten Pendlerpauschale. Die Argumente sind einfach, im meinen Augen aber völlig falsch. Die Pendlerpauschale würde demnach:
- die Zersiedelung von Städten fördern (also ein Anreiz sein, damit Leute anstelle von urbanen Gebieten lieber in die Vororte ziehen und weitere Entfernungen in Kauf nehmen)
- den PKW-Verkehr bevorzugen (also dass Leute lieber mit dem Auto fahren als mit dem Fahrrad oder den Bus)
Genau genommen wollen die meisten aber nicht wirklich die Pauschale abschaffen, sondern eine Pauschale in Höhe von 0 Cent je Kilometer. Würde man sie nämlich abschaffen, würde es bedeuten, dass bei der Einkommensteuererklärung Einzelbelege vorgelegt werden müssen. Für ÖPNV-Nutzer ist das zugegebenermaßen etwas einfacher, da es hier konkrete Belege gibt (sofern keine Monatskarten im Spiel sind). Die PKW- und Radfahrer müssten dann jeden einzelnen Beleg sammeln und über ein Fahrtenbuch den Anteil der Fahrten zur Arbeitsstelle ermitteln. Das macht Aufwand bei der Erfassung und bei der Kontrolle. Das Bürokratiemonster will ehrlich gesagt niemand mehr.
Ich halte aber dennoch beide Argumente für nicht stichhaltig. Letzteres ist recht einfach widerlegbar: Die Entfernungspauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel. Wenn ich meinen Arbeitsweg mit einem Fahrrad zurücklege, darf ich den selben Betrag von meiner Steuer abziehen, habe aber nur einen Bruchteil dieser Kosten, die ich mit einem Auto hätte. Eigentlich cool?
(Kleine Anmerkung: Es gibt eine Deckelung der Pauschale auf 4.500€ . Bei 220 Arbeitstagen wäre das bei 69 Kilometern der Fall. Nach Gesetz darf mehr nur für PKW-Fahrten abgesetzt werden, aber dann gegen Nachweis. Für Radfahrende dürften kaum nennenswerte Belege zusammenkommen, die Bahncard 100 kostet 4395 € in der zweiten Klasse)
Aber auch die Zersiedlung mag ich nicht annehmen. Die Pendlerpauschale für PKW-Nutzer deckt ohnehin nur einen Bruchteil der tatsächlichen Kosten. Angenommen das Fahrzeug verbraucht 8 Liter pro 100 Kilometer, die für derzeit 1,50 Euro der Liter getankt werden. Allein für Sprit würde jeder Entfernungskilometer 24 Cent kosten. Plus Verschleiß, Instandhaltung etc. Ab einem Jahreseinkommen von 55.961€ beträgt der Grenzsteuersatz 42%. Das heißt: du zahlst dann 12,6 ct weniger Steuern je zusätzlichen Entfernungskilometer. Also gerade so die Hälfte des Sprits. Verdienst du weniger, bekommst auch weniger raus.
Für die kühlen Rechner: Sind diese 30 Cent pro Kilometer, die man von der Steuer abziehen darf, wirklich ein Anreiz für einen weiteren Anfahrtsweg (für den natürlich auch unbezahlte Freizeit verbrannt wird)? Es wird sicherlich Menschen geben, die nach einem Eigenheim im Grünen streben. Natürlich werden die dankend die Entfernung von der Steuer abziehen, aber ich glaube kaum, dass jemand deshalb sagt: “Dieses Haus liegt 20 Kilometer weiter vom Werktor weg. Dafür zahle ich dann jeden Tag 2,52 Euro weniger Steuern. Geiles Steuersparmodell!”. Viel wahrscheinlicher dürfte diese Aussage sein: “In Kommune X kosten die Grundstücke deutlich weniger. Das können wir uns leisten.” Bei der Baulandentwicklung sehe ich da wesentlich mehr Spielräume, Zersiedlungsprozesse einzudämmen.
Zudem wirkt das Instrument nicht nur bei der Wohnungsfrage, sondern auch bei der Jobfrage. Wer zum Beispiel in einem kleinen Örtchen wohnt und seinen Job verliert, muss in strukturschwachen Regionen mitunter weitere Wege zurücklegen. Hier dürfte die Rechnerei viel mehr Auswirkungen haben. Was verdiene ich? Was muss ich dafür aufbringen? Und was könnte ich dann von der Steuer abziehen? Was habe ich unterm Strich auf dem Konto? Und würde man hier diese Pauschale auf 0 setzen, könnte es dazu führen, dass manches Jobangebot nie angenommen wird.
(Zudem gibt es in der Regel nicht nur Singles, die mal ebenso ans Werktor ziehen könnten. Sondern auch Familien, wo zwei Personen zum Teil auch entgegengesetzte Arbeitswege zurücklegen müssen. Von Kindern, sozialen Beziehungen etc. ganz zu schweigen.)
Unser Steuersystem, so kompliziert es auch sein mag, hat letztendlich eine simple Grundidee. Wir versteuern nicht unser Einkommen, sondern ziehen grundsätzlich all die Aufwendungen vorher ab, die wir zur Erzielung des Einkommens aufbringen müssen. Versteuert wird nur Hinzuverdienst. Das betrifft zum Beispiel Weiterbildungsmaßnahmen, das Arbeitszimmer, berufstypische Kleidung oder auch den Weg zur Arbeit, den man eben ohne Arbeit nicht hätte. So funktioniert das auch bei Gewerben oder Freiberuflern. Man kann gerne auch fordern, diesen Grundsatz zu verändern. Nur dann erwarte ich von Leuten, die eine 0-Cent-Pauschale fordern, auch Vorschläge, was wir dann stattdessen machen sollten. Hier habe ich in der gesamten Debatte bisher wenig lesen können.
Vor einigen Jahren hatte unsere Politik die ganz tolle Idee gehabt, die Pauschale für die ersten 20 Kilometer auf 0 zu setzen. Wie zu erwarten, hat das Bundesverfassungsgericht dies kassiert (Ich habe berichtet). Ich fand das Urteil damals aber wegweisend – und es zeigte auch Ansätze auf, dass die Politik mit der Pauschale auch im Sinne der Umwelt steuern kann. Ich zitiere die Meldung des Gerichtes:
Insbesondere lässt sich die praktische Aufrechterhaltung der vorangehenden Rechtslage für Wege ab 21 km mangels plausibler Härtekriterien als Härtefallregelung nicht rechtfertigen, und die aufwandsunabhängige Pauschale wirkt, wie die frühere unbeschränkte Entfernungspauschale, in den Fällen fehlenden oder geringeren Aufwands wegen kostenfreier oder -günstiger Transportmöglichkeiten als Subvention zur Förderung verkehrs - und umweltpolitischer Ziele. Diesen Zielen aber widerspricht der Einsatz der Pauschale als Härteregelung, denn so werden gerade Wahl und Aufrechterhaltung längerer Wegstrecken und damit die Entscheidung für verkehrs- und umweltpolitisch weniger erwünschtes Verhalten belohnt, während die Entscheidung für nahes Wohnen am »Werkstor« zielwidrig benachteiligt wird.
Mit anderen Worten: aus umweltpolitischen Aspekten könnte unsere Politik Impulse setzen, um Anreize für nahes Wohnen am Werkstor zu schaffen. Es wäre also möglich, dass für weitere Weg ein niedriger Satz festgelegt wird. Ich selbst würde eine Regelung bevorzugen, dass ab dem 21. Kilometer nur noch die Hälfte abgesetzt werden darf. Und ab dem 41. Kilometer nur noch ein Viertel.
Die derzeitige Regelung sieht aber so aus, dass Menschen am Werkstor sogar am meisten profitieren. Denn es gibt auch eine Werbungskostenpauschale von derzeit 1000 Euro im Jahr. Wer also nur 2 Kilometer vom Werkstor entfernt wohnt, könnte bei 220 Arbeitstagen pro Jahr 132 Euro Entfernungspauschale geltend machen. Sofern keine nennenswerten anderen Ausgaben dazukommen (wie eben Arbeitszimmer), so dürfen diese einfach die 1000 Euro absetzen (bzw. das macht in der Regel schon der Arbeitgeber). Für praktisch keinen Aufwand ist das weitaus lukrativer.
Wenn ich ehrlich bin, habe ich von dieser Regelung während meiner Berlin-Zeit sehr profitiert und sie dankend angewandt.
Nun hat unsere Bundesregierung am 20.09.2019 das Klimaschutzprogramm 2030 verabschiedet. Ich möchte dazu nur die Punkte bzgl. der Entfernungspauschale herauspicken:
Berufspendler erhalten ab 2021 eine höhere Pauschale, abhängig von der Entfernung, die sie zurücklegen. Sie bekommen dann 35 Cent ab Kilometer 21. [..] Der Festpreis startet mit 10 Euro pro Tonne und steigt bis zum Jahr 2025 auf einen Festpreis von 35 Euro pro Tonne CO2.
Diese CO²-Steuer soll sich im Spritpreis wiederfinden:
Benzin würde durch den neuen CO2-Preis anfangs um 3 Cent pro Liter teurer, 2025 dann um 9 Cent. Diesel wäre dann 15 Cent pro Liter teuer.
(Die Seite der Bundesregierung nennt dazu keinen Wert, bzw. ich finde keinen. Mehrere Quellen gehen aber von 3ct/L bei 10€/t CO² aus).
Nachfolgend eine Gegenüberstellung für 220 Arbeitstage im Jahr, 6L je 100km, eine Verteuerung um 3ct/L und ein Jahreseinkommen von 55.961€ (ab da gilt Grenzsteuersatz 42%):
Entfernung | Jhrl. Mehrbelastung durch CO²-Steuer bei Sprit | Jrhl. Steuerersparnis |
---|---|---|
1 | 0,79 | 0 |
2 | 1,58 | 0 |
3 | 2,38 | 0 |
4 | 3,17 | 0 |
5 | 3,96 | 0 |
6 | 4,75 | 0 |
7 | 5,54 | 0 |
8 | 6,34 | 0 |
9 | 7,13 | 0 |
10 | 7,92 | 0 |
11 | 8,71 | 0 |
12 | 9,50 | 0 |
13 | 10,30 | 0 |
14 | 11,09 | 0 |
15 | 11,88 | 0 |
16 | 12,67 | 0 |
17 | 13,46 | 0 |
18 | 14,26 | 0 |
19 | 15,05 | 0 |
20 | 15,84 | 0 |
21 | 16,63 | 4,62 |
22 | 17,42 | 9,24 |
23 | 18,22 | 13,86 |
24 | 19,01 | 18,48 |
25 | 19,80 | 23,1 |
26 | 20,59 | 27,72 |
27 | 21,38 | 32,34 |
28 | 22,18 | 36,96 |
29 | 22,97 | 41,58 |
30 | 23,76 | 46,20 |
31 | 24,55 | 50,82 |
32 | 25,34 | 55,44 |
Das sind aber nur die Werte für 2021:
Im Jahr 2021 werden Zertifikate zu einem Festpreis von 10 Euro pro Tonne CO2 ausgegeben.
Im Jahr 2022 werden Zertifikate zu einem Festpreis von 20 Euro pro Tonne CO2 ausgegeben.
Im Jahr 2023 werden Zertifikate zu einem Festpreis von 25 Euro pro Tonne CO2 ausgegeben.
Im Jahr 2024 werden Zertifikate zu einem Festpreis von 30 Euro pro Tonne CO2 ausgegeben.
Im Jahr 2025 werden Zertifikate zu einem Festpreis von 35 Euro pro Tonne CO2 ausgegeben.
Wenn die eine oder andere anfängliche Milchbübleinrechnungen mal zur Seite legt wird, sieht die Ersparnis durch die neue Regelung weit nüchterner aus, als sie zunächst klingen mag. Der Break-even für Personen mit Spitzensteuersatz liegt im Jahre 2021 dann bei 24 Kilometern Entfernung für Autofahrer, ab dem Jahre 2022 müssten es schon 30 Kilometer sein. Wer weniger verdient, entsprechend weiter. Radfahrende profitieren in jedem Fall ab 21 Kilometern.
Für alle gilt: Man kann nur oberhalb des Steuerfreibetrages profitieren.
Fazit: Im Ergebnis halte ich diese Maßnahme für nicht sinnvoll, denn sie entlastet vor allem Personen mit weiteren Entfernungen und höheren Einkommen – also genau das Gegenteil von ökologisch und sozial sinnvoll. Dennoch führt auch diese Maßnahme nicht dazu, dass unterm Strich pendeln lukrativ wird.
Anmerkung: Etwas anders sieht die Debatte aus, wenn man sie im Kontext der Forderung Fahrscheinfreier (steuerfinanzierter) ÖPNV betrachtet. Hier ist dann das Argument valide, dass der Staat sich ja darum kümmert, dass jeder ohne irgendeinen finanziellen Aufwand einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann. Wer dann trotzdem mit Fahrrad oder PKW zur Arbeit fährt, tut es dann aus eigener Entscheidung heraus (Vorbehaltlich von Härtefälle wie Schichtdienst zu Zeiten, wo kein Bus fährt).
Bisherige Kommentare (1)
Kommentar von DS-pektiven
Danke für den Blogartikel; das plumpe und unsachliche Polemisieren gegen die Entfernungspauschale regt mich auch immer wieder auf, weil es kaum Leute gibt, die überhaupt annähernd verstanden haben, wie das Einkommensteuersystem funktioniert – oder was „Werbungskosten” sind.
Deshalb fordern die meisten auch nicht die Abschaffung der Fahrtkosten für „Dienstreisen” (da gilt ja die gesamte Wegstrecke). Wäre man hier konsequent, müsste man auch fordern, dass sämtliche Aufwendungen für Firmenfahrzeuge nicht mehr als Betriebsausgaben abzugsfähig sein dürften.
Auch ausgeblendet wird, dass hier die Geringverdiener (auch Azubis und Studenten) wieder die Gekniffenen sind; denn die verdienen nicht selten sogar unterhalb des Grundfreibetrags bzw. kommen wegen nicht vorhandener anderer Werbungskosten gar nicht über den Pauschbetrag.
Ich halte generell nix davon, Umwelt- und Verkehrsprobleme über den Preis regeln zu wollen; dies halte ich für sozial ungerecht.
Ich werde bei Gelegenheit auf deinen Beitrag verlinken. ;)
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