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Werbeblocker und Urheberrecht

Nein, nicht die Musikindustrie. Diesmal ist es die japanische Fernsehbranche, die dem »Kabarett der Rechtsverdrehung« beigetreten ist!

Sie definieren eine mit Werbung versehene Sendung als untrennbare Einheit, die der Zuschauer als Ganzes genießen soll. Damit sollen Werkzeuge zur Umgehung der Werbung (z.B. durch Weiterspulen oder Herausschneiden) verboten werden — also eine Funktion, die ein Videorekorder schon seit Jahrzehnten beherrscht. Folglich wären dann auch Toilettengänge illegal — da umgehe ich auch die Werbung.

Aber kann ein Urheber eigentlich verlangen, daß sein Werk entweder ganz oder gar nicht genossen wird? Bei einer CD springe ich auch zum nächsten Titel, wenn mir ein Lied nicht gefällt. (vgl. heise)

Bisherige Kommentare (2)

Kommentar von Nini

Das Urheberercht hat doch eigentlich gar nichts damit zu tun, oder?
Okay, es schützt die wirtschaftlichen Interessen des Urhebers am Werk (aber eigentlich ist das gar nicht der Sender.. ;-) ), doch das heißt doch nur, dass ich das Werk nicht als meins ausgeben und auch noch Geld dafür verlangen kann. Aber man kann damit doch nicht die Leute verpflichten, es sich  überhaupt anzusehen, schon gar nicht ganz (wäre ja auch schlimm, wenn ich jedes langweilige Buch inklusive der Werbeseiten hinten ganz lesen müsste, um noch ein Beispiel zu nennen *g*)
So ein Unsinn... will sagen, ganz deiner Meinung ;-)

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