Geschäftsbrief - wer darf öffnen?
Ob man es glaubt, oder nicht: auch das Öffnen der Briefe ist durch eine DIN-Norm, die DIN 5008, geregelt:
- Ist zuerst die Firma genannt (und danach ein Ansprechpartner), so handelt es sich um einen Firmenbrief und wird geöffnet an die Person weitergeleitet.
- Ist zuerst der Name der Person genannt (und danach die Firma), so darf dieser Brief nicht geöffnet werden und muß an dem Empfänger ungeöffnet übergeben werden.
Trotzdem aber logisch!
Bisherige Kommentare (1)
Kommentar von Florian
Hat mir echt geholfen besonders der DIN 5008 Link.
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