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Geschäftsbrief - wer darf öffnen?

Ob man es glaubt, oder nicht: auch das Öffnen der Briefe ist durch eine DIN-Norm, die DIN 5008, geregelt:

  • Ist zuerst die Firma genannt (und danach ein Ansprechpartner), so handelt es sich um einen Firmenbrief und wird geöffnet an die Person weitergeleitet.
  • Ist zuerst der Name der Person genannt (und danach die Firma), so darf dieser Brief nicht geöffnet werden und muß an dem Empfänger ungeöffnet übergeben werden.

Trotzdem aber logisch!

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