Ob man es glaubt, oder nicht: auch das Öffnen der Briefe ist durch eine DIN-Norm, die DIN 5008, geregelt:
- Ist zuerst die Firma genannt (und danach ein Ansprechpartner), so handelt es sich um einen Firmenbrief und wird geöffnet an die Person weitergeleitet.
- Ist zuerst der Name der Person genannt (und danach die Firma), so darf dieser Brief nicht geöffnet werden und muß an dem Empfänger ungeöffnet übergeben werden.
Trotzdem aber logisch!
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Zitat
»Wenn sie einen Unterschied zwischen Model und Realität feststellen, was würden sie dann ändern? – Nun, jeder vernünftige Mensch würde natürlich sagen: das Model! Informatiker fangen jetzt erst einmal an, zu überlegen.«
Andreas Pfitzmann, Professor der TU-Dresden