Das BVG wird es schon richten ...
Die dämlichste Argumentation, warum Volksvertreter für die Vorratsdatenspeicherung stimmten, lieferten 26 Abgeordnete der SPD:
Eine Zustimmung ist auch deshalb vertretbar, weil davon auszugehen ist, dass in absehbarer Zeit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts möglicherweise verfassungswidrige Bestandteile für unwirksam erklären wird.
Da hätten sie sich lieber dumm stellen sollen. Oder naiv. Oder vielleicht auch beides (vgl. Demografischer Bericht der 124. Bundestagssitzung, Seite 13032)
Bisherige Kommentare (1)
Kommentar von Nini
Du hast ja nicht alles zitiert:
Auch die erfolgreichen Bemühungen der Bundesregierung, Veränderungen bei der EU-Richtlinie 2006/24/EG herbeizuführen — so war dort für die Vorratsdatenspeicherung ein Zeitraum von 36 Monaten vorgesehen -, werden ausdrücklich gewürdigt. Der
Gesetzentwurf trägt deshalb nach unserer Auffassung nicht den Makel der offensichtlichen Verfassungswidrigkeit auf der Stirn wie beispielsweise die Vorschläge aus dem Innen- bzw. Verteidigungsministerium zur Online-Durchsuchung, zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren über die Vorschriften des Art.
Das habe wir auch schon mehrmals gehört, auch wenn es durch Wiederholung leider nicht besser wird.
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