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Nur mit 80 gegen einen Baum fahren

Keine Satire! Aus einer Begründung, warum ein Autofahrer sein Bußgeld nicht bezahlen möchte:

Zur Begründung weisen wir darauf hin, dass das Verkehrszeichen 80 km/h im Zusammenhang mit dem selbstgewählten Zusatzzeichen keine Wirkung entfalten konnte. Jeder verständige Verkehrsteilnehmer konnte das Verkehrszeichen mit Zusatzzeichen nur dahin deuten, dass es ihm untersagt ist, mit einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h gegen einen Baum zu fahren.

Dabei ging es um ein Schild wie dieses hier:

Und ja, dieses Zeichen ist in der StVO nicht explizit aufgeführt. Das hatte ich vor sieben Jahren schon mal gebloggt, als ich erstmals gesehen habe. Mit dieser Begründung erklärt ein Fahrer, dass er zum Fahren eines Fahrzeuges ungeeignet ist. Wenn die 80 mit dem nachfolgenden Zeichen angeordnet wären, besteht akute Gefahr, dass dieser Fahrer dann auch nur mit 80 in andere Autos reinbrettert:

Bildtafel 1006-36 Unfallgefahr

Bisherige Kommentare (3)

Kommentar von OhneNamen

Ich habe noch ein Lieblingsschild dieser Art (leider gerade kein Bild davon): Absolutes Halteverbot, darunter ein Zusatzschild, auf dem ein Abschleppwagen abgebildet ist.

Wenn da jetzt kein Abschleppwagen drauf wäre, sondern ein LKW, ein Motorrad, ein Fahrrad oder ein Traktor, wäre es doch vollkommen klar, dass ein Halteverbot für diese Fahrzeugkategorie gemeint ist. Warum soll das jetzt hier anders sein? Also: „Halteverbot für Abschleppwagen“.

Allgemein finde ich die Kreativität, die manchmal bei derartigen Schildern herrscht, nicht begrüßenswert: Entweder man sorgt dafür, dass die Kombination in der StVO definiert ist, oder man lässt sie bleiben, oder man sorgt dafür, dass sie wenigstens eindeutig ist.

In dem Tempo-80-Fall könnte man zum Beispiel die 80 als separates Schild aufstellen (die 80 gelten ja auch immer und für jeden), und dazu ein dreieckiges Warnschild mit der Baumabbildung darin oder als Zusatzschild.

Kommentar von René

Wenn nur der Abschleppwagen zu erkennen ist, kann ich deine Fehldeutung nachvollziehen. Aber häufig wird der Abschleppvorgang abgebildet und dann nicht.

Zum Tempo80-Baumunfall-Schild: Ja, ein separates Schild hätte man auch aufstellen können. Und hat man auch. Allgemein finde ich es gut, Gründe für solche Anordnungen mit zu geben, um ggf. die Akzeptanz zu erhöhen. Das Abbilden von Konsequenzen für’s Nichtverfolgen bedarf es nicht.

Nichts desto trotz: die Begründung im obigen Fall lässt Zweifel an der Eignung zu.

Kommentar von OhneNamen

Ja, ich rede ja auch nicht davon, das tatsächlich zu machen und dann mit so einer Begründung die Gerichte zu beschäftigen.

Aber die wenigen Zusatzzeichen, die in der StVO definiert sind, dienen alle dazu, die Wirkung des dazugehörigen Schildes zu beeinflussen, nicht dazu, es zu begründen oder Konsequenzen aufzuzeigen.

Das ist ja auch nicht wirklich nötig: ein Streckenverbot ist zu befolgen, egal warum aufgestellt wurde. Wenn es Sinn macht, auf eine Gefahr hinzuweisen, dann gibt es dafür extra ein Schild.

Ohne jetzt die ganz offensichtliche Bedeutung von dem Abschleppschild anzuzweifeln (wer ordnet bitte ein Halteverbot für Abschleppwagen an?) würde ich ja bei deinem Bild sagen, dass es vielleicht um ein Halteverbot für Abschleppwagen mit angehängtem PKW gehen könnte. Piktogramme sind einfach nicht eindeutig und sollten irgendwo klar definiert sein.

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