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Über die Qualität alternativer Paketzusteller

Bei mir im Hause hing an der Haustür folgender Zettel:

Dazu drei Gedanken:

  • Der Zettel wurde von außen an die Haustür befestigt. Sprich: es kann jeder den Zettel einfach so entfernen. Ein potentieller Empfänger wäre dann nicht über die fehlgeschlagene Zustellung informiert.
  • Den (geschwärzten) Namen kann ich weder auf den Klingelschildern noch an den Briefkästen finden.
  • Der Schein enthält eine eindeutige ID zur Nachverfolgung des Pakets. Das läd zumindest zum Nachschauen ein (der Zusteller hat es ja öffentlich zugänglich gemacht). Hier sollte man lobenswert erwähnen, daß man keine persönlichen Angaben zu Empfänger und Sender finden kann. Trotzdem ist es verwunderlich, wie man in einem solchen Fall lediglich ein »Nicht zugestellt da Kunde nicht angetroffen« erfassen kann.

Damit die Suchmaschinen auch noch etwas haben: der Anbieter nennt sich GLS.

Aktualisierung: während sich für diesen Zettel bis jetzt immer noch keiner interessiert hat, kommt nun ein zweiter Zettel dazu: von ups. Hier existiert wenigstens der Empfänger. Entgegen dem GLS-Paket wurde es nicht in einer Paketsammelstelle aufbewahrt, wo man sich wenigstens mit Personalausweis authentifizieren muß, sondern im Nachbarhaus bei einem Spätshop. Wie gesagt: die Benachrichtigung wurde von außen an die Tür geklebt.

Bisherige Kommentare (1)

Kommentar von Michael Felgate

Jaja, das kenne ich... vor allem mit Hermes und auch GLS.
Zumindest mir hat folgende Reihenfolge geholfen:
1. Meckern
2. Pöbeln
3. Drohen
4. Anzeige erstatten

Meckern; mir ist bekannt, daß die Zusteller zuweilen unter schlechten Arbeitsbedingungen leiden, doch das gilt nicht als Ausrede für ein Dienstleistungsunternehmen. Zumal dabei auch mit Eigentum Dritter umgegangen wird und diesen Umgang die Zusteller auch nicht mit deren Eigentum sich wünschen würden.
Trotzdem sollte man sich beim Zusteller und auch beim Versandunternehmen beschweren.
Pöbeln; nun hat die erste Maßnahme nicht gefruchtet, muß eben etwas freizügiger in seiner Wortwahl werden.
Drohen; reicht beides nicht aus, kann man sehr wohl auf den strafbewährten Verstoß gegen das Postgeheimnis hinweisen und auch die Bundesnetzagentur informieren.
Anzeigen; ist eben das letzte Mittel, daß einem bleibt (die privatrechtliche Klage ausgenommen).
Wichtig ist nur, diese Vorfälle zu dokumentieren und auch durch mehrere Zeugen bestätigen zu lassen.

Da lobe ich mir DHL und DPD, bislang bin ich bei beiden von solchen Eskapaden noch nicht gequält worden.

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