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Homepage von René Pönitz

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Hamburger Wahlstift, die 2.

Das Chaos Computer Club hat einen weiteren Mangel bei den Hamburger Wahlstiften entdeckt. In diesem Fall muß nicht der Wahlstift manipuliert werden, sondern das Papier. Dieses enthält kaum sichtbare Muster, die beim Ankreuzen gescannt werden. Durch die anschließende Mustererkennung wird der Gewählte ermittelt. Ein Wahlbetrug könnte demnach durch den Austausch der Wahlbögen erfolgen. Zum Video

Konzert von Arcade Fire

Am vergangenen Donnerstag war nun das Konzert von Arcade Fire in der Berliner Columbiahalle — und es war richtig gutes Konzert.

Mit dem 104er Bus kommt man von Treptow direkt hin, praktisch. Am Einlaß werden irgendwie die Käufer der regulären Tickets von den Internetkäufern getrennt. Die Halle selber ist auf zwei Etagen aufgeteilt.

Die Vorband Wild Light, eine amerikanische Indieband, brachte ein paar nette Melodien auf die Bühne, empfehlenswert ist »New Years Eve« und »New Hampshire«.

Nach einer durchaus großzügigen Umbaupause begann das eigentliche Konzert, gleich mit ein paar lauten Effekten, die auch visuell durch grelle Lampen verstärkt worden. Begonnen wurde mit »Black Mirror«, einem Titel, der mich irgendwie ein wenig an Depeche Mode erinnert (Black Celebration). Gleich mit dem zweiten Titel »Keep The Cars Running« begann die Stimmung zu kochen.

Beeindruckend war vor allen die reichhaltige Instrumentierung auf der Bühne gewesen: neben den üblichen Gitarren, Pianos und Schlagzeugern gab es Violinen, Bläser, Cello, eine Drehleier, Akkordeon, Xylophon sowie die Orgel für »Intervention«.

Optisch war die Bühne ansprechend gestaltet: auf sechs kleinen runden Bildschirmen (einer war auf der Basstrommel) zeigte man — unter Anwendung von Filtern — die Musiker und Animationen des Neon-Bible-Logos.

Nach den ersten schnelleren Titeln lies man die Stimmung durch ein paar langsamere Titel sinken. Besonders gut rübergebracht war »Black Wave — Bad Vibrations«. Und gegen Ende gab es wieder die schnelleren Titel. Der Höhepunkt war auf jeden Fall »Rebellion (Lies)« — als das Lied zu Ende war, hörte man noch minutenlang ein lautes Summen der Melodie. Und wie einprogrammiert gab es noch zwei Zugaben, darunter »Wake Up«.

Also wenn sie mal wieder in der Nähe sind: Hingehen!

Das Rechtsberatungsgesetz fällt

Und während gestern im Bundestag die Vorratsdatenspeicherung sowie die Zentraldatei mit Steueridentifikationsnummer beschlossen wurde, ging es auch um zwei andere Themen: zum einen bekommt Berlin ein neues Denkmal anläßlich des 20. Jahrestages der Grenzöffnung in zwei Jahren. Andererseits wurde das Rechtsberatungsgesetz durch das Rechtdienstleistungsgesetz abgelöst.

Das Rechtsberatungsgesetz ist ein Überbleibsel aus Nazi-Zeiten und wurde damals eingeführt, um die aus dem Justizdienst entlassenen Juden an der Ausübung der Rechtsberatung zu hindern. So wurde die Beratung genehmigungspflichtig — und Personen, die damals nicht in das Weltbild paßten, erhielten sie nicht (das wurde im Rahmen einer Verordnung geregelt). Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde diese Regelung gegen die Juden aufgehoben — das Gesetz in seiner Form blieb bis heute: Rechtsberatung ist genehmigungspflichtig und nur bestimmten Berufsgruppen vorbehalten.

Was Rechtsberatung selber ist, definierte das Gesetz nicht — wodurch die rechtliche Grauzone sehr groß ist. Es kann schon im privaten Bereich anfangen. Es könnte auch schon eine aufbereitete Informationsseite zu einem rechtlichen Thema sein.

Im neuen Gesetz wird nun die Rechtsdienstleistung definiert (und ebenso definiert, was sie nicht ist):

Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie nach der Verkehrsanschauung oder der erkennbaren Erwartung des Rechtsuchenden eine besondere rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.

So ist nun der private Bereich außen vor, meine Informationsseite zur Zweitwohnsitzsteuer wäre dann eine »an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung von Rechtsfragen und Rechtsfällen in den Medien«.