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Die 86ct-Frage

Um die Erhöhung des Rundfunkbeitrages ist eine politische Debatte entfacht, bei der es leider nicht mehr um die Sache geht. Es ist ein Lehrstück mit vielen Verlierern – und ich hätte nicht gedacht, dass ich sogar der CDU einmal Rückendeckung geben muss. Auch nach meiner persönlichen Abwägung möchte ich mich in den Kreis derer stellen, die im aktuellen Kontext gegen die Erhöhung sind. Zur sachlichen Auseinandersetzung möchte ich am Ende kommen, zunächst über das Theater in Magdeburg.

Cookie-Einwilligung deluxe

Ich vertrete nach wie vor die Auffassung, dass für viele Probleme, Sorgen und Ängste rund um den Datenschutz nicht die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ursächlich verantwortlich ist. Ebenso kann die DSGVO wenig dafür, wenn die Dokumentation der Datenverarbeitung ausufernd wird. Aktuelles Beispiel: der Webauftritt der Zeitung Neues Deutschland.

Wie üblich kommt die Einblendung eines Datenschutzhinweises. Und wenn ich nicht blind alles akzeptiere, kann ich nun für jeden einzelnen Anbieter meine Zustimmung erteilen – oder eben nicht. Und wenn diese Liste sage und schreibe 439 Einträge (!) enthält, so mag es ermüdend sein, sich durch diese Liste zu kämpfen. Aber unsere Winkel-Advokaken aus Brüssel zwingen keine Zeitung zu so einem Handeln:

(Siehe auch mein Rückblick 2 Jahre DSGVO)

Corona, die 3.

Just another Corona-Beitrag – mitten in der zweiten Welle.

Dieses Mal über Leugnung, Anne-Frank-Vergleiche, Maßnahmen und LockDown, Schulen, ÖPNV, die App und der Datenschutz und das Eilverfahren.

Und, weil es echt zu kurz kommt, auch mal ein Blick auch auf das, was uns Corona hoffentlich auch hinterlassen kann.

Zustellversuche, die keine sind

Und wieder klebte an der Haustür eine Abholbescheinigung. Dieses mal von Ups. Es soll gegen 11:28 ein Zustellversuch vorgenommen worden sein. Dummerweise war ich zu diesem Zeitpunkt zu Hause. Und ich höre auch die Klingel. Sonst hätte ich 2 Stunden später bei einem anderen Zustellversuch nicht öffnen können. Achtung Wortwitz: Ups.

In dem Beitrag stelle ich die Frage, ob es diese Form der Zustellung eigentlich noch braucht.

Mandatsträgerabgaben / Fraktionsabtretung

Ich habe ja nun beruflich mit verschiedenen Kommunen und den dortigen politischen Gremien zu tun. Je kleiner die Ortschaften, je ländlicher das Gebiet, um so mehr Sorgen gibt es, dass bei der nächsten Kommunalwahl alle Plätze besetzt werden können. Wir reden noch nicht über Parteien und deren Farben oder auch das Risiko von Rechtsaußen, sondern dass sich überhaupt Leute für diese Posten zur Verfügung stellen. Und wer in diesen Zeiten über Geschlechterquoten von Gemeindevertretungen redet, sollte sich erst mal mit diesen beschäftigen. Und ja, oftmals dominieren Männer. Und oftmals dominieren Menschen im Rentenalter.

Wer also möchte, dass die kommunalen Parlamente vielseitiger werden, wird nicht darum kommen, sich Gedanken um die Betreuung von Kindern während der Sitzungszeit zu machen. Oder auch allgemein den Gestaltungsspielraum zu erhöhen.

Ich gehöre nun zu den Menschen, die in ihrer ersten Lebenshälfte bereits ein kommunalpolitisches Mandat fünf Jahre lang ausgeübt haben – und gehöre damit einer verschwindend kleinen Minderheit an. Nicht, dass es gewissermaßen auch Spaß gemacht hat, vor allem hat es Zeit gekostet. Fragten mich Leute nach dem zeitlichen Umfang, so musste ich passen, ich sprach lieber in Abende mit Terminen: Zwei bis drei Abende pro Woche gingen gut für das Mandat drauf. Das ist in kleinen Ortschaften bei Weitem nicht so extrem. Und neben der Präsenzzeit in den Sitzungsräumen kommt dann noch Zeit zum Lesen und Schreiben von Anträgen, Beschlussvorlagen und Anfragen, Anfragen von Bürgern, Abstimmung mit anderen Fraktionen, Abstimmung mit Partei, Wege-Zeiten etc.

Daher ist es nur folgerichtig, dass Mandatsträger auch eine Aufwandsentschädigung bzw. ein Sitzungsgeld erhalten. In Berlin waren das damals an die 700 Euro pro Monat, steuerfrei. Das mag zunächst viel Geld für ein Ehrenamt zu sein. Wer das Mandat ernst nimmt und die eben dann benötigte Zeit in Relation setzt, für den wäre vermutlich Mindestlohn trotzdem lukrativer. In jedem Falle hat es mir ermöglicht, meine Arbeitszeit etwas zu reduzieren, um mir auch zeitliche Spielräume zu verschaffen.

Die Schattenseite des Ganzen: Sobald es Geld gibt, gibt es auch Begehrlichkeiten. Hier vor allem von den Parteien. Und die wohl schlimmsten sind hierbei die Grünen. Ich zitiere aus der persönlichen Erklärung Reingard Jäkls vor der BVV Tempelhof-Schöneberg am 18.01.2007 (Quelle) :

Ich konnte die von der Partei Bündnis 90 / Die Grünen verlangten 80 Prozent meiner Aufwandsentschädigung als Bezirksverordnete, bzw. Fraktionsvorsitzende nicht an die Partei abtreten. Es gibt zwar die Möglichkeit, eine Sonderregelung zu erbitten. Mein Vorschlag, den ich am 21. März 2006 dem Kreisvorstand gemacht habe, wurde von diesem als zu niedrig abgelehnt. Da ich aber nur eine Rente von 500,— Euro beziehe konnte ich die geforderte Summe nicht abführen. Seitdem bin ich vielfältigen Repressalien ausgesetzt. [..] Deshalb sollen es sich alle AZUBIS, Schüler, Hartz IV Empfänger und Kleinrentner gut überlegen, ob sie zu den Grünen gehen. Die Partei Bündnis 90 / Die Grünen ist keine Partei für Menschen, die sich in prekären Lebenslagen befinden.

Gerade Menschen, die auf SGB II-Leistungen angewiesen sind, wird diese Entschädigung mitunter angerechnet – bekommen also mitunter unterm Strich nichts heraus. Zudem kann ein Mandat auch erschwerend für Bewerbungen sein.

Solche Praktiken der Mandatsträgerabgaben gibt es nicht nur bei den Grünen, sie finden sich auch bei FDP, SPD und CDU, wenn auch nicht ganz so extrem:

Ich zitiere aus dem Handbuch Finanzen der SPD. Die erklären da nämlich, dass die Beiträge sogar unabhängig von eventuellen Entschädigungen zu entrichten sind:

Dieser „besondere“ Beitrag ist deshalb zu zahlen, weil die Amts- und Mandatsträger eine besondere, über die normale Mitgliedschaft herausgehobene Stellung einnehmen und daher eine besondere Reputation genießen, vor allem aber weil für den Wahlkampf, der ihre Mandate oder Ämter betrifft, die nötigen Geldmittel vorhanden sein müssen.

Ich frage mich zunächst, warum es eine Wahlkampfkostenerstattung (neudeutsch: Parteienfinanzierung) gibt. Im Jahr 2016 lag diese bei über 160 Mio Euro. Was macht die SPD dann, wenn dieses Geld nicht für das Erringen von Mandaten verwendet wird?

Ferner frage ich mich, was man sich von dieser Reputation kaufen kann. Die Hoffnung, für stets linientreues Abstimmen auf eine Liste einer Landtags- bzw. Bundestagswahl vorgesehen zu werden, für die man dann auch wieder gewisse Geldmittel aufbringen darf. Oder Versorgungspöstchen.

Auslöser dieses Artikels ist eine Kommune in Rheinland-Pfalz. Hier war es bisher gelebte Praxis, dass ein Teil der Aufwandsentschädigungen für die Mandatsträger von der Verwaltung zurückbehalten wurde – und an den Ortsverband der CDU überwiesen wurde. Es mag ein Ungleichbehandlung der Verwaltung sein, wenn dieser Inkasso-Service nur für eine Partei betrieben wird, aber ich unterstelle mal wohlwollend, dass es den anderen auf Nachfrage nicht vorenthalten wird. In jedem Fall gehört das nicht zu den Aufgaben einer Verwaltung.

Rechtlich ist diese Materie durchaus umstritten. Im Landtag Rheinland-Pfalz gab es dazu im Jahr 2006 eine Kleine Anfrage:

Vielmehr sind die Kommunalverwaltungen darauf beschränkt, auf der Grundlage einer zwischen dem Mitglied des kommunalen Vertretungsorgans und der betreffenden Partei oder Wählergruppe bzw. deren Fraktion vereinbarten Abtretung die entsprechenden Auszahlungen der Aufwandsentschädigung zu bewirken.

Hier sah die Landesregierung es durchaus als legitim an, wenn der Anstoß für diesen Einbehalt von den Mandatsträgern selbst bzw. den Parteien ausgeht. Und diese Auffassung sehe ich als bedenklich, zumal die selbe Landesregierung einräumt, dass durch diese Abgaben eine Drucksituation entstehen kann:

Die Landesregierung teilt die Einschätzung, dass durch das geschilderte Verfahren bei Ratsmitgliedern eine Drucksituation entstehen kann.

Wesentlich klarere Worte gibt es vom Städte- und Gemeindebund NRW im Jahre 2010

Vielfach wird die Praxis geübt, daß Rats- und Ausschußmitglieder einen Teil ihrer Aufwandsentschädigung nach § 45 GO an ihre Fraktion bzw. den Ortsvereinen ihrer Partei abtreten und die Stadtverwaltung diesen Teil unmittelbar an die Fraktion/den Ortsverein überweist.

Diese Praxis ist rechtlich nicht haltbar. Die den Rats- und Ausschussmitgliedern zustehende Aufwandsentschädigung nach § 45 Abs. 4 GO ist grundsätzlich unpfändbar, vgl. § 850a Ziffer 3 ZPO. Gleiches gilt für das an sachkundige Bürger zu zahlende Sitzungsgeld, da auch dieses den Charakter einer Aufwandsentschädigung hat. Die gesetzliche Voraussetzung für die Unpfändbarkeit (“…soweit diese Bezüge den Rahmen des üblichen nicht übersteigen”) ist im Hinblick auf die in der Entschädigungsverordnung festgelegten Höchstsätze in jedem Falle erfüllt.

Wohlwissend dass die Parteiabtretung noch eine Stufe heikler ist, heißt diese Funktion in den Ratsinformationssystemen häufig “Fraktionsabtretung”. Die Fraktion kann, anders als die Partei, noch als Teil der jeweiligen Verwaltung angesehen werden. Ich habe in den letzten dreieinhalb Jahren höchstens fünf Kommunen kennengelernt, bei der diese Funktion im Einsatz ist bzw. war. Und die meisten erklärten damals schon, dass sie diese Praxis zur Kommunalwahl einstampfen werden.

Für diese Kommune in Rheinland-Pfalz befasste ich mich nun extra mit der Materie. Sozusagen Neuland, ich werde es kein zweites Mal benötigen. Für etwas, was ich für falsch halte. Für etwas, für das mich die Kommune trotzdem bezahlte. Also öffentliche Gelder damit verwendet, dass diese Praxis weiterhin so gelebt wird.

Fazit: Unbenommen der Frage, ob die Mandatsträger von ihren Parteien zu dieser Zahlung verdonnert werden oder die Verwaltung Inkasso spielt: Solche Zwangsabgaben haben in demokratischen Parteien nichts verloren.

Keine Anträge mit den Braunen - Trebbin

Sternstunden in der Lokalpolitik, heute traurige: CDU, SPD und AfD schreiben in Trebbin gemeinsamen Antrag.

Es sollte Konsens unter demokratischen Parteien und Fraktionen sein, keine gemeinsamen politischen Aktivitäten zusammen mit den Braunen zu machen. Auch um ein klares Zeichen zu setzen. In Berlin gab es den sogenannten Berliner Konsens. In den letzten Jahren verwässert das leider immer mehr. Und wie das ausgehen kann, hat man bei der kämmerlichen Wahl des Thüringer Ministerpresidenten gesehen. So eine kämmerliche Aktion gab es nun auch im Brandenburgischen Trebbin:

Dort stellte die Fraktion “Neue Liste Trebbin / Die PARTEI” einen Antrag, das neue Feuerwehrhaus nach Orazio Giamblanco zu bennen. Er wurde 1996 Opfer einen braunen Anschlages (siehe Antrag). Er wurde mit einem Baseballschläger niedergeschlagen und ist seit dem gelähmt und schwer behindert. Und dazu gab es einen gemeinsamen Änderungsantrag von SPD, CDU, der Wählervereinigung Frischer Wind/Unabhängige Freie Wähler und den Braunen, ihm anstelle des Feuerwehrhauses einen unbestimmten Ort zu würdigen. Der Tagesspiegel berichtete über das Treiben in der Sitzung. Es folgten Eingeständnisse des Vorstehers der Stadtverordnetenversammlung:

Wir sind keine Berufspolitiker

ist nun eine der Ausreden für dieses politische Malheur.

Nun war ich zugegebenermaßen auch fünf Jahre Mitglied der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick. Ich war auch nur ein ehrenamtlicher Kommunalpolitiker in einem Gremium mit zwei Braunen. Das Sitzungsgeld konnte man auch Schmerzensgeld nennen. Wie auch immer: Ich war stets in der Lage, zu erkennen, mit wem ich einen Antrag stelle. Auch bei mündlichen Änderungsanträgen. Und das ich nie auf die Idee kommen würde, diesen gemeinsam mit den Braunen einzureichen. Und spätestens wenn ich wirklich nicht mitbekommen hätte, dass in letzter Minute doch sich ein Brauner drauf gedrängelt hätte: diese Änderungsantrag wird ja dann auch in irgendeiner Weise in den Beratungsverlauf gebracht, so dass ich spätestens dann mich vom Antrag wieder distanzieren kann – und ihn wieder zurückziehen kann. Völlig unbenommen der Frage, ob dieser Änderungsantrag in der Sache hier überhaupt sinnvoll war.

Trotz vollstem Verständnis, dass ehrenamtliches Engagement in den kommunalen Gremien viel Zeit kostet, viel Sachverstand abverlangt und das ganze häufig nur wenig gedankt wird: so ein Zeichen ist eine Blamage.

(Mehr über das Opfer)

Digitalisierung bei DHL - Kennwort vergessen mit Briefpost

Wenn man Pakete entweder an Packstationen oder in Post-Filialen empfangen will, so muss man sich registrieren – und bekommt dabei eine DHL-Nummer (die man dann eben bei Bestellungen angeben kann). Soweit so gut.

Zu der Nummer gibt es auch ein Passwort. Passwörter haben die gemeine Eigenschaft, dass man sie auch vergessen kann. Insbesondere dann, wenn man sie lange nicht braucht. Dazu gibt es eine Kennwort-Vergessen-Funktion. Es folgt eine E-Mail mit einem Link, und dann kann man ein neues Kennwort direkt geben.

(Bei einigen selten genutzten Portalen nutze ich fast vor jedem Zugang die Kennwort-Vergessen-Funktion. Diese Nutzungsform weiter gedacht hat bereits tumblr, die mir neben dem Login mit Passwort auch die Option eines “Magischen Links” anbieten. Praktisch das gleiche, nur ohne jedes Mal ein Kennwort zu setzen)

Wäre da nicht die Sicherheitsfrage. Auf vielen Seiten ist dies eine Alternative zum Passwort – und damit hochgradig ein Sicherheitsloch (Wenn ich dein Passwort nicht kenne, dann rate ich einfach mal Straßen- oder Tiernamen). Aus diesen Grund werfe ich in solche Abfragen meist wirre Zeichen – und habe auch den Hinweis bei DHL nicht wirklich ernst genommen:

Sicherheitsfrage: Diese Frage müssen Sie beantworten, falls Sie ein neues Passwort benötigen.

Mit anderen Worten: Man darf das Passwort vergessen, aber nicht die Antwort dieser Sicherheitsfrage.

Und man kann sich denken, was passierte: natürlich haute ich in diese Sicherheitsfrage wirre Zeichen. Und nachdem ich bisher nur Filialbestellungen machte (und man dafür kein Kennwort braucht), wollte ich nun mal die Packstation testen.

Tja, Passwort zurücksetzen kein Thema, doch dann werde ich aufgefordert, die Straße anzugeben, in der ich als Kind gewohnt habe:

Antwort vergessen? Kontaktieren Sie unseren Kundenservice.

Nachdem ich mich durch unzählige Hilfeseiten durchquälte, fand ich die erlösende Rufnummer (0228/4333112). Den Hörer genommen – und nach 8 Minuten Wartezeit sagt mir die Stimme am anderen Ende der Leitung, dass sie mir ohne diese Sicherheitsantwort auch nicht weiter helfen könne. Ich solle doch eine E-Mail schicken. Warum schreibt man das nicht gleich unter das Formular?

Also schicke ich eine Nachricht hinterher. Relativ zügig bekam ich eine Antwort:

Aufgrund von Sicherheitsvorgaben ist es uns nicht möglich, Ihnen auf diesem Wege ein neues Passwort für Ihre Passwortersatzfrage zuzusenden. Um Ihnen jedoch kurzfristig helfen zu können, senden wir Ihnen eine systemisch erstellte Ersatzantwort für die Passwortersatzfrage per Briefpost an Ihre Hausanschrift zu.

Nun heißt es warten. Die Mail war vom 25.04. Am 15.05. noch einmal nachgebohrt. Und ich wollte schon fast bei der Post eine Nachforschungsauftrag auslösen, als dann am 20.05. der Brief kam. Juhu, nun kann ich mein Kennwort zurücksetzen!