Kommentar von Christian
Beihilfe zum Suizid ist verboten?! Das ist wirklich absoluter Quatsch!
Zur Skandinavien-Reise 2019, zur Weltweise 2018 und zur Nordsee-Radtour 2015
Beihilfe zum Suizid ist verboten?! Das ist wirklich absoluter Quatsch!
Beihilfe zum Suizid ist verboten?! Das ist wirklich absoluter Quatsch!
Kommentar auf Twitter:
selbst wenn § 22 BMG anwendbar wäre, dürfte der über seinen Absatz 4 zu keinem anderen Ergebnis führen
Jein! Wenn die Familie (also die beiden Partner) eine „vorwiegend benutzte Wohnung” haben, würde Absatz 1 zu einem zweifelsfreien Ergebnis führen und Absatz 4 findet keine Anwendung.
Nur diese Situation ist eben sehr offensichtlich, dass eben Absatz 4 (Jeder für sich) Anwendung findet.
Ich habe die Kommentarfunktion für diesen Beitrag vorrübergehend deaktivieren müssen und habe vier Kommentare von zwei Nutzern gelöscht. Zum einen taten sie nichts mehr zur Sache. Zum anderen kann ich Begeisterung für die Ausübung schwerer Strafdelikte leider nicht tolerieren.
Du beschreibst gerade den Tatbestand einer schweren Nötigung (Zwangsehe ist zur Zeit noch kein eigener Straftatbestand).
Anstelle irgendetwas zu rechtfertigen, wäre in meinen Augen Zivilcourage angebracht. Im Zweifel gibt es sogar Beratungsstellen, in denen Opfer professionelle Unterstützung bekommen können.
Ansonsten hat die Diskussion auch nichts mehr mit der eigentliche Debatte zu tun.
Nachtrag: Das Verhalten der Cousins und Brüder hat übrigens nichts mit ihrer Religion zu tun, sondern entspringt ihrer (nach unseren Maßstäben) etwas verdrehten Ehre und der Wahrung derselben. Das wiederum entspricht ihrer Kulturstufe, die (leider) nur wenig von der Barbarei entfernt ist. (Die starke Betonung und Auslebung einer Religion ist Teil einer Kulturstufe, nicht umgekehrt)
Im Grunde haben wir hier kein Problem mit anderen Religionen, sondern eben mit unterschiedlichen Kulturstufen. Wie z.B. eben mit solchen Kulturstufen, in denen Zwang und Nichtgleichberechtigung noch normal sind.
Den möchte ich sehen, der mich dazu bringt, irgendeiner Religion beizutreten. Eher verliert derjenige seinen Glauben.
Und sollte mit massiver Gewalt gedroht werden (Aufsuchung durch Brüder und Cousins) ist das eindeutig ein Fall für die Polizei.
Ich behaupte immer noch, dass Du weder vom Islam noch vom Judentum Ahnung hast.
Ein kleiner Schwank von einem ehehmaligen Arbeitskollegen:
Er war der Meinung, es wäre eine gute Idee, sich mit einer Azubine privat zu verabreden. Jedenfalls landeten die beiden irgendwann im Bett und mein Kollege dachte an einen One-Night-Stand, bis ihn dann die Brüder und Cousins dieser Azubine aufsuchten und mit ihm den Sachverhalt ausdiskutierten.
Lange Rede, kurzer Sinn:
Dieser Kollege ist heute mit der Azubine verheiratet, nachdem er zum Islam konvertierte.
Merkst Du, wo Dein Denkfehler ist?
Niemand ist gezwungen, eine Muslima.., danach muss auch niemand heiraten und vorher konvertieren.
Menschen anderer Meinung keine Ahnung zu unterstellen zeugt nicht gerade von guter Diskussionskultur. Ansonsten ist die eigentliche Diskussion, die Urteilsbegründung, praktisch auch abgeschlossen.
Die Fragen zum Schluß waren rhetorischer Natur. Das Aufzwingen einer Religion in Folge einer Ehe ist übrigens auch nicht konform mit unserem Grundgesetz, Artikel 4:
Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
Ich verweise ansonsten nur noch auf das Grundsatzprogramm der Piraten zum Thema Trennung von Staat und Religion".
Deine erste Frage will ich mit einem Kommentar aus einem anderen Blog beantworten:
Wenn ein islamischer Mann eine Frau nichtislamischen Glaubens heiratet (z.B. eine Christin oder eine Jüdin), so darf die Frau ihren Glauben behalten. Sie muß nicht muslimisch werden. Die Kinder müssen aber muslimisch erzogen werden.
Wenn ein nichtislamischer Mann eine Frau islamischen Glaubens heiratet, so muß er Mohammedaner werden. Und die Kinder müssen ebenfalls islamisch erzogen werden.
Diese Aussage ergibt sich zwingend aus der Sharia, bevor Du wieder Unsinn schreibst, sage ich Dir lieber gleich, dass die Sharia auch an deutschen Gerichten im Rahmen der Beachtung der Grundsätze des internationalen Privatrechts Anwendung findet.
Juden sollten aus jüdischer Sicht keine Nichtjuden heiraten, so dürfen in Israel keine Ehen geschlossen werden, wenn einer der beiden Partner kein Jude ist — selbst zwei Christen dürfen in Israel in (heterosexueller Variante) nicht heiraten. Israel kennt aber im Ausland geschlossene Ehen an.
Christen (beiderlei Geschlechts) dürfen Nichtchristen heiraten, dazu gibt es explizit eine Bibelstelle im Neuen Testament: 1. Korintherbrief 7:12-14.
Für andere Religionskombinationen solltest Du das selbst recherchieren.
Nebenbei: Doppelmitgliedschaften sind aus Sicht der jeweiligen (monotheistischen) Religion nicht erlaubt, praktisch dürfte aber das Kind einer Jüdin und eines Muslims aus jüdischer Sicht Jude und aus muslimischer Sicht Muslim sein.
Siehst Du, wohin unsere Diskussion führt?
Wie ein waschechter Politiker gibst Du Deinen Senf zu einer Sache ab, von der Du eigentlich keine Ahnung hast und führst jetzt die Diskussion auf Nebengleise.