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Recht

Das Kleingedruckte beim Lastschriftverfahren

Mir ist das Lastschriftverfahren schon seit einiger Zeit ein Dorn im Auge. Wer damit bezahlt, bekommt einen Wisch in die Hand. Durch den sozialen Druck der Warteschlange ist man gewissermaßen gezwungen, möglichst schnell zu unterzeichnen. Und oft verbleibt dann dieser Zettel in der Kaufhalle.

Doch was steht in dem Kleingedruckten wirklich drauf?

1. Ermächtigung zum Lastschrifteinzug
Hiermit ermächtige ich o.g. Vertragspartner (Händler) und easycash GmbH, Am Gierath 20, 40885 Ratingen (easycash), umseitig ausgewiesenen Rechnungsbetrag von meinem durch Kontonummer und Bankleitzahl bezeichneten Konto durch Lastschrift einzuziehen und verpflichte mich, auf dem Konto für die notwendige Deckung zu sorgen.

Dieser Punkt ist soweit unstrittig.

2. Ermächtigung zur Adressweitergabe
Ich ermächtige das kartenausgebende Kreditinstitut unwiderruflich, dem Händler und easycash auf Anforderung meinen Namen und Anschrift zur Geltendmachung der Forderung mitzuteilen.

Ich war bisher davon ausgegangen, daß dieser Anspruch nur im Falle einer Rücklastschrift eintritt. Doch Fehlanzeige. Diese Unternehmen machen ja mit jedem Zahlungsvorgang eine Forderung ja geltend: sie wollen das Geld vo Konto einziehen,

3. Datenverarbeitung
Zum Zwecke der Zahlungsabwicklung speichert easycash die auf dem Magnetstreifen der Karte gespeicherten Daten (Konto-Nr., Bankleitzahl, Kartenfolge-Nr., Kartenverfallsdatum) sowie Datum, Uhrzeit, Ort und Betrag. Wird eine Lastschrift aus unbestrittener Forderung vom kartenausgebenden Kreditinstitut zurückgegeben (Rücklastschrift), so wird diese Tatsache in die Sperrdatei der easycash aufgenommen. Bis zur Bezahlung der offenen Forderung ist eine Teilnahme am Lastschriftverfahren bei den an die Sperrdatei angeschlossenen Unternehmen nicht möglich. easycash nutzt die für die Zahlungsabwicklung gespeicherten Daten außer bei berechtigtem Widerspruch auch zur Festlegung künftiger Zahlungsverfahren und übermittelt angeschlossenen Unternehmen auf deren Basis Zahlungswegeempfehlungen.

Der erste Teil entspricht dem Zweck der Lastschrift. Eine Sperrdatei zum Selbstschutz kann ich gewissermaßen noch akzeptieren. Doch es wird nicht erklärt, was die »bei den an die Sperrdatei angeschlossenen Unternehmen« sind. Nur Händler? Andere Finanzdienstleister? Schufa?

4. Verantwortliche Stelle
Verantwortliche Stelle ist neben dem Händler easycash, die auch die oben genannte Sperrdatei führt.

Klar, Grundsatz Nummer 1: Nur Bares ist Wahres gilt fortan.

Ansonsten ist das PIN-Verfahren in der Hinsicht sinnvoller, da das Geld direkt auf Reise geht und es folglich keine Ansprüche gibt, für die Daten erhoben werden können.

In der Konsequenz könnte man beim Bezahlen auf PIN bestehen. Die Frage ist dann, in wie weit die Läden in die Kassenprozesse eingreifen können. Natürlich macht das erst einmal mehr Aufwand. Die Frage wäre dann, was passiert, wenn man droht, den Einkauf platzen zu lassen (Lange Schlange, die können die ganzen Kaufartikel wieder ins Regal räumen etc.). Findet der Händerler sicherlich nicht so toll. Von daher sollte man die bargeldfreien Zahlungen erst einmal außerhalb probieren. Spannend dürfte das Spiel bei Tankstellen sein, wo man die »Ware« nicht zurückgeben kann.

Insgesamt ist das ganze natürlich ein Kampf gegen Windmühlen. Es bewegt sich vermutlich nur dann was, wenn jeder dritter so denkt und der Einzelhandel darüber verflucht. Das wird wohl leider nicht eintreten!

Liebe 51 Tatort-Autoren,

Die Antwort auf euren offenen Brief an die Netzgemeinschaft, Grünen, Linken und Piraten des Chaos Computer Clubs kennt ihr sicherlich bereits. Ich möchte noch einige Gedanken anmerken.

Auch wenn es sicherlich gute Gründe gibt, das Urheberrecht als ganzes einzustampfen, haben sich die Piraten zum selbigen bekannt. Allerdings soll es reformiert werden. Zum letzten Bundesparteitag wurde ein Maßnahmenkatalog mit 84 konkreten Einzelanforderungen beschlossen. Es macht in meinen Augen mehr Sinn, eine Debatte über diese konkrete Forderungen zu führen, als über irgendwas, was gerüchteküchemäßig irgendwelche Gruppen befinden. Vor allem macht es Sinn, diese Anforderungen zu kennen. Sollte von diesen Anforderungen sich die eine oder andere als schwachsinnig herausstellen, so können eure Argumente in der Tat helfen, die Piraten beim nächsten Bundesparteitag umzustimmen.

Eine wichtige Anforderung, die speziell für euch Tatort-Autoren gilt, ist die folgende:

43 — Archivierungspflicht für öffentlich-rechtliche Sendeunternehmen. (§55 Absatz 2)

Eigenproduktionen von öffentlich-rechtlichen Sendeunternehmen sollten in ein öffentlich zugängliches Archiv überführt werden müssen. Die Beiträge sind bereits durch die Rundfunkgebühren von der Öffentlichkeit finanziert, wodurch die Öffentlichkeit ein uneingeschränktes Recht auf ihre Verfügbarkeit erhalten muss. Der Urheber sollte hierauf hingewiesen werden, wenn er sich an der Produktion eines öffentlich-rechtlichen Senders mit seinem Werk beteiligt.

Soll heißen: Was mit öffentlichen Geldern bezahlt wird, sollte auch von der Öffentlichkeit genutzt werden.

Ferner sollte man — das ist allerdings meine persönliche Meinung — die Produktion von Kriminalsendungen auf den Prüfstand stellen, in wie weit sie der »Informationellen Grundversorgung« dienen. Denn dafür wurden einst die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten gegründet.

Viele Grüße.

YouTube und die Urheber (Sven Regener)

Der Sänger von Element of Crime, Sven Regener, explodierte förmlich in einem Radiointerview zum Thema Urheberrecht (in Textform). Er bemängelt unter anderem die Rolle des Musikers — und vor allem die Rolles des Musikers, der damit Geld verdienen will. Oder besser gesagt: der von Musik leben möchte:

Das einzig wahre am Rock'n'Roll ist, daß wir jede Mark, die wir bekommen, selber verdienen. Die bekommen wir von Leuten die sagen: Ja, das ist mir das wert!

Er hat Recht in der Aussage, daß ein Musiker sich nicht davor verstecken oder begründen muß, warum er seine Musik über eine Plattenfirma vertreibt. Es wird aber auch deutlich, daß er nicht unbedingt mit der Zeit ist. Am deutlichsten wird es in seiner Abrechnung mit YouTube:

Und das was wir zum Beispiel im Augenblick haben. Die Sache mit YouTube. Ja, da muß man mal ganz klar irgendwie die Fronten klar machen. YouTube gehört Google, das ist ein Milliardenschwerer Konzern, die aber nicht bereit sind, pro Klick zu bezahlen. Nun hat aber weder YouTube noch Google uns irgendwas zu bieten, außer was andere Leute geschaffen haben und da reingestellt wird. [..]

Unsere Videos kann man alle bei ElementOfCrime.de gucken. Da muß man nicht zu YouTube gehen. Tut mir leid, gibt's auch nicht bei YouTube, bis die nicht bereit sind dafür was zu bezahlen.

Und nun rufe ich die Seite der Band auf und was entdecke ich da? Man wird es kaum glauben: zwei von YouTube eingebundene Videos!

Der milliardenschwere Konzern bietet euch, Element Of Crime, eine Infrastruktur an. Ihr nutzt deren Speicher und deren Datenverkehr. Ihr seid den Deal eingegangen. Und nun regt ihr euch auf, daß ihr nicht pro Klick ausbezahlt werdet. Ich hätte nach der Ansage wenigstens erwartet, daß ihr eure Videos direkt anbietet — ohne diesen bösen, euch bedrohenden milliardenschweren Konzern. Schade!

Auch der Begriff Piratenpartei ist geistiges Eigentum. Wenn ich hier morgens eine Piratenpartei gründe, steht eine halbe Stunde später der Anwalt der Piratenpartei auf der Matte. So sieht's nämlich aus.

Das hat nichts mit Urheberrecht zu tun, allenfalls könnte es das Markenrecht tangieren. Viel eher hat es etwas mit Verwechselungsgefahr auf Stimmzetteln zu tun. Daher ist der Sachverhalt im Parteiengesetz geregelt (§4 »Der Name einer Partei muß sich von dem Namen einer bereits bestehenden Partei deutlich unterscheiden.«). Selbst wenn eine Gründungsveranstaltung durchführt wurde: die Gründung muß beim Bundeswahlleiter angezeigt werden und spätestens der prüft den Namen.

(Siehe auch Netzpolitik)

Ein Bremer Einzelhandel mit Weblog?

Aus dem 33. Jahresbericht der Landesbeauftragen für Datenschutz in Bremen:

Der Inhaber eines Einzelhandelsgeschäfts hatte auf seiner Internetseite in einem sogenannten Web-Log viele mit seinem Geschäft in Zusammenhang stehende Sachverhalte protokolliert, aufgezeichnet und zur Diskussion gestellt. Dabei wurde auch Fehlverhalten seiner Beschäftigten angeprangert. Die Veröffentlichungen erfolgten ohne Namensnennung. Angesichts der geringen Beschäftigtenzahl war es aber ohne besonderen Aufwand möglich, die betreffende Person zu identifizieren. Es befanden sich auch Fotos der Beschäftigten unter Angaben ihrer Vor- und Nachnamen auf der Internetseite. Zudem hatten die Leserinnen und Leser die Möglichkeit, diese Schilderungen zu kommentieren. Auf unsere Anfrage hat der Inhaber erklärt, die mündliche Einwilligung in die Veröffentlichung der Fotos und Namen seiner Beschäftigten habe vorgelegen. Gleichwohl hat er die Fotos und Daten gelöscht.

Wer denkt bei solchen Zeilen nicht sofort an den Shopblogger? Die Indizien sprechen zumindest für Ihn (nicht zuletzt auch die entsprechende Mitarbeiterseite). Schade, dass dieses Thema in seinem Blog keinerlei Erwähnung findet. Dabei ist das Thema durchaus diskussionswürdig — und zwar ob die Kritik gerechtfertig war.

Wenn vermeintliche Komiker sich dämliche Sprüche patentieren lassen...

Es gibt Komiker, die sind lustig. Und es gibt so was wie Mario Barth, den ich stundenlang zuhören kann, ohne auch nur eine einzige Lachfalte zu verziehen. Zugegeben quäle ich mich nicht so häufig mit seinen abgekauten Sprüchen. Einen alten Spruch, der bereits schon einen langen Bart(h) hatt, hat sich Barth nun markenrechtlich schützen lassen. Fragt mich nicht, warum man auf so einen dämlichen Spruch wie »Nichts reimt sich auf Uschi« herumreitet, ein Radiosender tat es schon vor 20 Jahren. Barth hat nun einen T-Shirt-Händler deswegen abgemahnt, der schon länger diesen Spruch benutzt. Die Retourkutsche von Oliver Kalkofe ist genial:

Wir haben noch kistenweise alte Witze, die wir bedürftigen Komikern gern für ihre Vermarktung zur Verfügung stellen.

Urheberrecht als Fortschrittsbremse?

Hört man den Worten der Rechteverwerter zu, so kann Fortschritt einzig und allein durch das Urheberrecht sichergestellt werden. Doch diese Tatsache widerlegte ein Münchner Wirtschaftshistoriker Eckhard Höffner nun grundlegend. Dazu machte er einen Sprung in die Geschichte und verglich insbesondere England und Deutschland. In England kannte man sehr früh schon Urheberrechte, in Preußen wurde sie erst 1837 eingeführt und hatte wegen der Kleinstaaterei praktisch keine Durchsetzungskraft. Und die gewagte These: durch das Urheberrecht verspielte England den Vorsprung und der damals rückständige Agrarstaat Deutschland holte mächtig auf.

So gibt es einige interessante Vergleiche: in Deutschland wurden 1843 14.000 neue Publikationen veröffentlicht, in England waren es nur 1.000. In England waren Bücher nur etwas für Reiche und Adlige, in Deutschland war es Massen-, ja fast schon Ramschware. In Deutschland gab es viele wissenschaftliche Werke und Anleitungen, so etwas gab es in England nicht. Und das kurioseste Paradoxon: in Deutschland verdienten die Autoren in der Regel wesentlich mehr – weil mehr Autoren benötigt worden sind. Und in Deutschland gab es einen Zwei-Klassen-Buchmarkt: die billige, oft kopierte Massenware – und edle Einbände.

Nachdem das Urheberrecht eingeführt worden war, wurden die Buchpreise angehoben und der Billigmarkt wurde abgeschafft.

Was wäre es für eine Welt, in der sich jeder jeden Tag auf’s neue beweisen muß – und sich nicht auf den Lorbeeren von gestern ausruhen kann?

Mehr zum Thema:

(Danke, Nini)

Personalausweis unpfändbar!

Eher unbemerkt hat der Gesetzgeber zum 01.11.2011 auch das Personalausweisgesetz an einer anderen Stelle geändert. Und zwar geht die Hinterlegung des Personalausweises als Pfand. Das war bisher so eine graue Materie, doch im neuen §1 PAuswG ist diese Sache nun endlich klar geregelt:

Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben. Dies gilt nicht für zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden sowie in den Fällen der Einziehung und Sicherstellung.

Damit dürften solche Diskussionen hoffentlich der Vergangenheit angehören. Hoffentlicht!

Die Formel gegen unerwünschte Werbung: T5F

Da das Thema immer mal wieder aufkommt: im Falle unerwünschter Werbepost (da kann man durchaus die Anschreiben bestimmter Organisationen mitzählen) hat bisher immer ein T5F geholfen (auch bekannt als Thoms Fassung von Framstags freundlichem Folterfragebogen). Die Vorlage (StarOffice, LaTeX) nehmen, die Adressen entsprechend eintragen und ab die Post. Das Angenehme an solcher Post ist meist ein Briefumschlag mit dem Aufdruck »Antwort«, so daß man nicht einmal mehr Porto aufbringen muß.

Eine Antwort habe ich danach immer erhalten (man fordert ja förmlich dazu auf), der Aussagegehalt der Antwort ist aber so gut wie 0. Aber danach war bisher immer Ruhe.

Gegen ELENA

Wer die Nachrichten der letzten Wochen verfolgt hat, wird es sicher schon mitbekommen haben: Anfang März hat das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung gekippt. Insgesamt 34.939 Beschwerdeführer hatten auf juristischem Wege ihren Unmut gegen das Gesetz kund getan.

Nun steht die nächste Verfassungsklage an: und zwar gegen ELENA, der »elektronische Entgeltnachweis«. Hier handelt es sich um eine Datenbank, in der umfangreiche Daten zu Arbeitnehmern gesammelt werden sollen. Ich möchte hier nicht auf die Details eingehen, dazu kann man sich unter anderem beim FoeBud-Verein informieren. Bis zum 25.03. hat man noch die Gelegenheit, sich der ELENA-Klage anzuschließen.

Anmerkung: Innerhalb der kurzen Zeit sind schon über 15.000 Teilnehmer zusammengekommen (zur Statistik)

Update: Auch die Telekomiker hatten auf das Urteil bereits reagiert, hier ihre Ankündigung:

Die Telekom erklärte nach dem Urteil aus Karlsruhe: »Wir geben keine Auskunft zu Vorratsdaten mehr, wir speichern keine Vorratsdaten mehr und haben damit begonnen, die bereits gespeicherten Vorratsdaten zu löschen.« Das Speichervolumen für Vorratsdaten umfasst rund 19 Terabyte, die Löschung wird deshalb einige Tage in Anspruch nehmen. 19 Terabyte entsprechen etwa 4,85 Milliarden Din-A4-Seiten, ungefähr ein Papierstapel von 25 Kilometer Höhe.

Jetzt weiß man auch, woher die Internetausdrucker herkommen.