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Wirtschaftsinformatik

Erinnerung ans Studium

Eines der einprägensten Zitate während meines Studiums stammte von einer Laborbetreuerin:

Wie kann ein Mensch nur so eine E-Mail denn zweimal öffnen?

Es war im vierten Semester. Ein Praktikum fiel aus. Der Professor, der die Hoheit auf ein Labor hatte, legte ein Rechnerpool komplett lahm, nach dem er — mit vollen Administratorrechten in der Domain — eine verseuchte E-Mail öffnete und den Virus auf den Rechnern verteilte. Das Labor war daraufhin eine Woche gesperrt.

Das Zitat fiel zwei Wochen später.

Charles Handy und das Kleeblatt

Eine Diskussion im Mittelstandmonitor bei Prof. Friedrich ging um das Kleeblattmodel von Charles Handy.

Bei diesem dreiblättrigen Kleeblatt bildet das oberste Blatt die Stammannschaft einer Firma. Das sind Tätigkeiten, die das Unternehmen immer selber ausführen wird. In der Regel die absoluten Kernkompetenzen und Koordinationsaufgaben.

Das linke Blatt ist Zeitarbeit. Es gibt Mitarbeiter mit Rahmenverträgen — und diese werden nur gerufen, wenn Aufträge da sind. In der Regel soll ein Arbeiter mehrere solcher Verträge haben.

Und das rechte Blatt sind die Zulieferer. D.h. andere Firmen und Selbständige.

Aufgestellt wurde die Theorie vor etwa 20 Jahren von Charles Handy. Hintergrund der Sache ist mal wieder das Zauberwort »Globalisierung«, das Ziel ist eine bessere Flexibilität, damit verbunden natürlich geringere Kosten (wenn keine Aufträge, nur kleine Mannschaft) und das ganze wird unsere Probleme auf dem Arbeitsmarkt nicht verbessern. Das dramatische daran ist nur, daß dieses Model langsam Realität wird. Schöne neue Welt.

Prüfungsvorbereitung IM

Ein Anfang einer Ausarbeitung für das Fach Informationsmanagement. Update: die zweite Fassung ist online!

Und für das Fach „Entscheidungs- und Spieltheorie” noch eine Weisheit:

Die Fragen sind von größter Simplizität – und die Lösungen strotzen vor größter Primitivität.

Gewinn und Verlust

Wieder ein Beispiel aus der EST-Vorlesung:

Variante a)

Was wäre der maximale Einsatz, den du bereit bist, für dieses Gewinnspiel zu zahlen?

Variante b)

Angenommen du mußt wahrscheinlich eine Strafe zahlen, die Chancen auf Freispruch liegen bei 50%. Wie hoch wärst du maximal bereit, den Richter zu bestechen, um der eventuellen Strafe zu entgehen?

In der Regel ist der Wert bei 1. geriner als bei 2. Das was man sicher haben kann, hat man. Bei negativen Ereignissen steigert sich die Risikobereitschaft. Eine vernünftiger Mensch hätte bei beiden Variante den gleichen Wert, doch wer ist schon vernünftig?

Ursache: man freut sich über Gewinn weniger, als man sich über Verlust ärgert. Das kann man sehr gut nachvollziehen: wenn der Prof. 10 Minuten eher Schluß macht, wird schnell der Raum verlassen. Dauert es einmal 10 Minuten länger, ist man eher genervt und wartet auf das Ende.

Wahrscheinlicher ...

Mal nur eine Testfrage aus der Vorlesung »Entscheidungs- und Spieltheorie«:

Wir haben einen Würfel mit vier roten (R) und zwei gelben (G) Seiten. Welcher der folgenden Kombinationen sind wahrscheinlicher?

  1. R G R R
  2. G R G R R R
  3. G R R R R

Bitte in den Antworten keine Begründungen!

Betriebliche Steuerlehre - Zusammenfassung und Prüfungsvorbereitung

Zusammenfassung und Prüfungsvorbereitung

§13 – Land- und Forstwirtschaft

  • §13(3) – Freigrenze bei 670 Euro, wenn Gesamteinkünfte < 30700 Euro

§15 – Gewerbebetrieb

  • beachte: schon Gewerbesteuer abgezogen?
  • §16 – Veräußerung des Gewerbebetriebes
  • §17 – Veräußern von Anteilen von KGs
  • §4 Nr. 4 Betriebsausgaben gehören zum Betrieb
  • §4 Nr. 5 Einschränkungen der Gewinnreduzierung (Freigrenze für Geschenke bei 35 Euro, Bewirtungskosten nur 70%, Mehraufwendungen für Verpflegung)

§18 – Nichtselbständige Tätigkeit

  • gilt nur für bestimmte Berufe

§19 – Nichtselbstständige Tätigkeit

  • §9a Nr.1 – Pauschalbetrag für Werbungskosten 920 Euro

§20 – Kapitalvermögen

  • §20(1) Nr.1 – Gewinnanteile in Form von Dividenten gilt Hälftigkeit nach §3 Nr. 40d (Hälfte auch bei Depotkosten)
  • §20(1) Nr.6 – Zinsen aus Sparanteile
  • §20(4) – Sparerfreibetrag 1370 Euro für ledige, Verheiratet mal 2
  • §9 Nr. 2 – Pauschalbetrag für Werbungskosten bei 51 Euro / 102 Euro

§21 – Vermietung und Verpachtung

§22 – Sonstige Einkünfte

  • §22 Nr.1 Satz 3 a – Leibrenten zu bestimmten Anteilen (siehe Tabellen), von Leibrenten ist Pauschalbetrag für Werbungskosten von 51 Euro anzusetzen
  • §22 Nr.2 – private Veräußerungsgeschäfte (siehe $23)
  • §22 Nr.4 – Amtszulagen (beachte: Wahlkampfkosten nicht abzugsfähig)

§9 – Werbungskosten

  • werden prinzipiell da angesetzt, wo sie entstehen, u.a.
  • §9(1) Nr. 2 – Steuern auf Grundbesitz, wenn für Einkommenserzielung notwendig
  • §9(1) Nr. 3 – Beiträge zu Berufsständen
  • §9(1) Nr. 4 – Fahrtkosten
  • §9(1) Nr. 5 – Doppelte Haushaltsführung
  • §9(1) Nr. 6 – typische Berufskleidung

An dieser Stelle sind nun alle Werbungskosten abgezogen, und wir ermitteln die Summe der Einkünfte!

§10 – Sonderausgaben

  • §10(1) Nr. 1 – Unterhaltskosten bis max. 13805 Euro je Kind/Kalenderjahr
  • §10(1) Nr. 2 – Vorsorgeaufwendungensiehe $10(3))
  • §10(1) Nr. 4 – Kirchensteuer
  • §10(1) Nr. 6 – Steuerberaterkosten (zzgl. Fahrtkosten)

§10(3) – Vorsorgeaufwendungen

  • §10(1) Nr. 2a – Kranken- / Pflege- / Unfall- / Haftpflichtversicherung (auch KFZ-Haftpflicht)
  • §10(1) Nr. 2b – Risiko- / Kapitalversicherungen (Beachte im Zweifel Satz 2)
  • §10(3) Nr. 1 – Grundhöhstbetrag von 1334/2668
  • §10(3) Nr. 2 – Vorwegabzug: 3068/6136 – 0.16 * Summe der Einkünfte nach §19 (ohne §19(2) und §22 Nr. 4
  • §10(3) Nr. 4 – 0,5 * (Summe der Vorsorgeaufwendungen – GHB – Vorwegabzug), maximal 0.5 * GHB

§10b / §10d / §10e

  • §10b (1) Spenden, max. 5% der Summe der Einkünfte, weitere 5% bei besonders förderungswürdigen
  • §10d (1) Verlustabzug
  • §10e (1) Eigennutzung der Wohnung
  • weitere Detailregelungen in den §10er Paragraphen

Summe der Einkünfte – Summe §10 = Zu versteuerndes Einkommen (zvE)

Bei gemeinsamer Steuererklärung von Ehepaaren: zvE halbieren, Formel nach §32a anwenden, Steuerbelastung verdoppeln

Weitere Links: