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Eine E-Mail ist ein verschlossener Brief

Das Landgericht Köln weiß es wieder einmal besser:

Wird eine geschäftliche E-Mail, die nur für einen bestimmten Empfängerkreis bestimmt ist, ungefragt veröffentlicht, stellt dies einen Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Mail-Versenders dar. Dies gilt umso mehr, wenn die veröffentlichende Person die besagte E-Mail auf unlautere Weise erlangt hat. [..]

Diese [E-Mail] ist vergleichbar mit einem verschlossenen Brief, der durch das Absenden ebenfalls nicht aus der Geheimsphäre entlassen wird und bei dem der Absender — anders als etwa im Falle einer offen versandten Postkarte — auch nicht damit rechnen muss, dass Dritte von seinem Inhalt Kenntnis nehmen.

Im Vorliegenden Falle (Az.: 28 O 178/06) ging es um das ungefragte Veröffentlichen von geschäftlichen E-Mails. Von einer Verschlüsselung konnte ich im Urteil jedoch nichts lesen. Kann man nicht mal den CCC als Zeugen laden, der vor Ort das Ausspähen einer nicht verschlüsselten E-Mail demonstriert? (vgl. Themenmixer)

Bisherige Kommentare (9)

Kommentar von ericpp

Unabhängig von der Verschlüsselung gehört es sich nicht, fremde Briefe oder Emails zu veröffentlichen — aus der Warte kann ich dem Urteilsspruch also voll und ganz zustimmen. Auch wenn es vielleicht von Vorteil wäre, private Kommunikation abzusichern.

Dazu kommt, daß der Spruch auch schön in Richtung eines — leider nicht gesetzlich garantierten — elektronischen Postgeheimnisses geht — das uns durch die hohe Politik ja weiterhin verwehrt wird. Vielleicht sollte man das Urteil ja einfach mal Schäuble vorlegen und mit Hinweis darauf verlangen, von der Vorratsdatenspeicherung abzusehen?

Kommentar von René

Mir geht es in erster Linie darum, daß das Urteil vorgaukelt, daß die E-Mail ein vertrauliches Medium ist. Und wer an sich vertrauliche Infos verbreitet, sollte — zu seiner eigenen Sicherheits schon — nicht auf E-Mails verlassen.

Denn wie kann man sonst — außer der Beklagte macht dies unter seinen Namen — beweisen, daß der Empfänger die E-Mail verbreitet hat?

Kommentar von ericpp

Leider finde ich nirgends den vollständigen Text zum Urteilsspruch. Aus dem Text lese ich aber zumindest eindeutig heraus, daß die Mails durch Dritte veröffentlicht wurden, gleich wie diese an den Inhalt gekommen sind.

Warum sollte ein Empfänger eine Email verbreiten, aber dann leugnen, daß er diese verbreitet hat, sehe ich jetzt erstmal nicht ein. Okay, der Absender wird pissed sein, aber dazu sollte man stehen können.

Aber wie auch immer: Leider hat sich bis heute kein vertrauliches Medium für die digitale Kommunikation durchgesetzt. Kryptologie ist, obwohl die Software problemlos zu beschaffen ist, immer noch in einer Nische steckengeblieben, vermutlich auch wegen dem Aufwand den das Ordern eines zertifizierten Schlüssels, das Verteilen des öffentlichen Schlüssels unter den Geschäftspartnern und letzten Endes auch das Bedienen der Krypto- Software selbst macht.
Außerdem ist es auch politisch nicht gewollt, weil die Schäubles dieser Welt gern alles mitlesen können wollen. Da verbreitet man eben lieber die Mär von der einklagbaren Privatsphäre der Email, an die sich der Staat natürlich nicht zu halten braucht.

So, und da bleibt jetzt der Enduser — er hat sich an die Email als schnelles, komfortables und halbwegs zuverlässiges Kommunkatiosmittel gewöhnt, und natürlich schickt er da auch mal vertrauliche Dinge mit durch die Gegend. Und sei es nur, als Geschäftsmann, ein Angebot, das die Konkurrenz natürlich nicht sehen darf.
Nur kann er darauf auch nicht verzichten, denn tut er das und geht zurück aufs Einschreiben, wird sich der Kunde direkt an die Konkurrenz wenden, die das doch viel unkomplizierter per Emal macht.

Okay, das war mal wieder zuviel Text. Ich denke, derjenige, der es schaffen sollte, Emailkommunikation mit Verschlüsselung so einfach wie die heutigen Emails, aber trotzdem sicher anzubieten, und das auch noch flächendenckend zu verbreiten, der hat gewonnen.

Kommentar von ericpp

Okay, auf 'Dritte' kam kam ich, weil in Deinem Zitat die Rede vom Erlangen der Email durch unlautere Weise die Rede war. Wenn man die Mail selbst erhalten hat, kann von unlauterer Weise schwer eine Rede sein.

Aber laut Text war er wohl der Empfänger.
Interessant wirds natürlich, wenn sich andere Gerichte nach dem Spruch richten. Immerhin wird als Begründung genannt, daß der Inhalt der Mail schon erkennen lasse, daß keine Veröffentlich gewünscht sei — vielleicht gings ja um den Künstlernamen von Hubertus Albers?

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